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Ausbildung Steuerfachangestellte
Kompetenz, die weit reicht
Sie sind mehr als nur die rechte Hand von Steuerberaterinnen und -beratern: Steuerfachangestellte sorgen für den reibungslosen Ablauf sämtlicher Prozesse. Hier erfahren Sie alles über einen Beruf mit vielseitigen Aussichten.
Berufsbild
Ein Job mit Zukunft
Steuerfachangestellte sind hoch qualifizierte Mitarbeiter/-innen in Steuerberatungskanzleien. Sie unterstützen die Kanzleiinhaber/-innen, indem sie Mandantinnen- und Mandantenunterlagen für die Bearbeitung vorbereiten. Doch sie kommen auch selbst zum Zug: Finanzbuchführung, Bilanzen sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen gehören ebenso zu den Aufgaben wie das Prüfen von Steuerbescheiden oder das fachgerechte Management von Steuererklärungen. Da die Mandantinnen und Mandanten in der Regel aus unterschiedlichsten Branchen kommen, ist viel Abwechslung im Arbeitsalltag garantiert.
Möchte man Steuerfachangestellte/-r werden, sollte man gut kommunizieren können und kommunikationsfreudig sein, eine schnelle Auffassungsgabe besitzen und EDV-Grundwissen mitbringen. Und ist man einmal Steuerfachangestellte/-r, ist der Bildungsweg noch lange nicht vorbei: Man kann an vielfältigen besser Fortbildungsprogrammen teilnehmen und nach sieben bzw. zehn Jahren sogar die Steuerberaterprüfung absolvieren.
Im Land Berlin sind wir für die Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten zuständig – dazu gehört auch die Abnahme der Prüfungen. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg und stehen Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung.
Mehr als du denkst: Imagevideo zur Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten
Die Ausbildungswege
Es gibt verschiedene Wege und Möglichkeiten, sich den Traum einer beruflichen Laufbahn als Steuerfachangestellte/r zu verwirklichen.
Allgemeine Ausbildung
Dauer
In der Regel dauert die Ausbildung drei Jahre; sie kann aber gemäß § 8 BBiG verkürzt werden, wenn Sie über die allgemeine Hochschulreife verfügen oder bereits eine andere kaufmännische Ausbildung absolviert haben.
Vergütung
Folgende Ausbildungsvergütungsempfehlungen hat der Vorstand zum 1. Januar 2020 beschlossen:
1. Ausbildungsjahr: 850,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 950,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1050,00 Euro
Anpassung der Ausbildungsvergütung ab dem 01.08.2023
Der Vorstand der Steuerberaterkammer Berlin hat beschlossen, die Empfehlung zur Höhe der Ausbildungsvergütung für Steuerfachangestellte mit Wirkung zum 01.08.2023 anzupassen. Diese Empfehlung führt zu einer deutlichen Erhöhung der Ausbildungsvergütung, für die folgende monatlichen Sätze gelten werden:
im 1. Ausbildungsjahr € 1.200,00 brutto
im 2. Ausbildungsjahr € 1.300,00 brutto
im 3. Ausbildungsjahr € 1.400,00 brutto
Grundlegendes
Die Ausbildung besteht aus einem praktischen und einem berufsschulischen Teil. Der praktische Teil ist in einer Steuerberatungskanzlei angesiedelt, der berufsschulische am Oberstufenzentrum Logistik, Touristik und Steuern (OSZ Lotis). Die Berufsschule wird an zwei Tagen in der Woche besucht. Während der Berufsschulferien findet die Ausbildung die ganze Woche über in der Steuerberatungskanzlei statt.
Praktische Ausbildung
Die Auszubildenden werden an die Tätigkeiten einer/eines Steuerfachangestellten herangeführt. Sie lernen, steuerliche Sachverhalte im wirtschaftlichen Zusammenhang zu erfassen und Aufgaben im Team selbstständig zu erfüllen.
Berufsschulische Ausbildung
Am OSZ Lotis wird entsprechend des neuen Rahmenlehrplanes nach Lernfeldern unterrichtet. Dabei spielt das Zusammenwirken von Ausbildungskanzleien und Berufsschule eine zentrale Rolle, weil es darum geht, berufliche Probleme, die für Steuerkanzleien relevant sind, als Ausgangspunkt für den Unterricht zu identifizieren und als Lernsituationen aufzubereiten. Insgesamt orientieren sich Lernsituationen am Erwerb umfassender Handlungskompetenz und unterstützen in ihrer Gesamtheit die Entwicklung aller im Lernfeld beschriebenen Kompetenzdimensionen.
Typische berufliche Handlungsfelder des Lernfeldunterrichtes sind z.B.:
- Buchführungsarbeiten für Mandantinnen und Mandanten erledigen
- Jahresabschlüsse vorbereiten und auswerten
- Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen vorbereiten
- Entgeltabrechnungen erstellen
- Gesellschaftsrechtliche Fragestellungen bearbeiten
- Allgemeine Kanzleiarbeiten durchführen
Die Auszubildenden erwerben somit im und durch den Unterricht fundiertes Fachwissen und vielfältige Kompetenzen im Bereich des steuerlichen Verfahrensrechts, der verschiedenen Steuerarten und der Wirtschaftsberatung. Sie kennen sich in rechtlichen Fragen zum Bürgerlichen Gesetzbuch, zum Handels- und zum Gesellschaftsrecht aus und sind Expertin/Experte im betrieblichen Rechnungswesen und zu Fragen rund um eine Unternehmensgründung.
Angesichts der hohen Änderungsgeschwindigkeit des Steuerrechts erwerben Steuerfachangestellte ein hohes Maß an Selbstorganisation, Lernkompetenz und die Fähigkeit, Gesetzestexte zu verstehen und anzuwenden.
Zwischenprüfung
Nach dem zweiten Ausbildungsjahr findet eine schriftliche Zwischenprüfung statt, die maximal 180 Minuten dauert. Sie wird in den Fächern Steuerwesen, Rechnungswesen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde durchgeführt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Abschlussprüfung
Nach der Hälfte des letzten Ausbildungsjahres findet die Abschlussprüfung statt, die drei schriftliche und eine mündliche Prüfung umfasst. Schriftlich wird zu den Lerngebieten Steuerwesen (Lösung praxisorientierter Fälle zum Thema Steuern auf Einkommen, Ertrag und Umsatz sowie Besteuerungsverfahren; Dauer: 150 Minuten), Rechnungswesen (Lösung von Aufgaben aus den Bereichen Buchführung und Jahresabschluss; Dauer: 120 Minuten) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (Beantwortung von Fragen zu wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Dimensionen der Berufs- und Arbeitswelt; Dauer: 90 Minuten) geprüft.
Die mündliche Prüfung hat das Fach „Mandantenorientierte Sachbearbeitung“ zum Gegenstand und dauert etwa 30 Minuten. Hier sollen die Kandidatinnen und Kandidaten demonstrieren, dass sie berufspraktische Vorgänge und Problemstellungen aufbereiten und darstellen können. Dafür kommen das allgemeine Steuer- und Wirtschaftsrecht, das Einzelsteuerrecht, Buchführungs- und Bilanzierungsgrundsätze und die Rechnungslegung in Betracht.
Ausbildung inklusive Abitur
Dauer
Die Ausbildung inklusive Abitur dauert vier Jahre.
Vergütung
Eine Ausbildungsvergütung wird ab dem zweiten Ausbildungsjahr gezahlt und steigt jährlich an: von 425,00 Euro auf 475,00 Euro und danach auf 650,00 Euro.
Grundlegendes
Im Rahmen dieser dualen Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, einen Berufsausbildungsabschluss als Steuerfachangestellte/‑r zu erwerben und gleichzeitig das Abitur zu erhalten. Somit erlernen Sie innerhalb von vier Jahren einen zukunftsträchtigen Beruf und absolvieren den Weg zur allgemeinen Hochschulreife!
Voraussetzungen
Wer sich für den dualen Ausbildungsgang „Steuerfachangestellte/-r mit Abitur“ bewirbt, muss einen mittleren Schulabschluss mit Gymnasialempfehlung erworben und zwischen der siebten und der zehnten Klasse eine zweite Fremdsprache erlernt haben (bitte beachten Sie das Informationsschreiben des Oberstufenzentrums Logistik, Touristik und Steuern [OSZ Lotis] zur zweiten Fremdsprache).
Der mittlere Schulabschluss muss einen Durchschnitt von 3,0 oder besser aufweisen. In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik muss jeweils mindestens eine befriedigende Leistung (Note 3,0) erreicht worden sein; außerdem darf kein Fach (ausgenommen Musik, Kunst und Sport) schlechter als mit der Note 4,0 („ausreichend“) bewertet sein.
Des Weiteren muss ein Berufsausbildungsvertrag mit einer Steuerberaterin/einem Steuerberater, einer Steuerberatungsgesellschaft oder einer/einem Steuerbevollmächtigten geschlossen worden sein. Möglich ist auch die Ausbildung bei Wirtschaftsprüferinnen/‑prüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie in Praxen von vereidigten Buchprüferinnen/‑prüfern, von Buchprüfungsgesellschaften oder von Rechtsanwältinnen/‑anwälten.
Ablauf
Die Ausbildung kann nach Absolvieren der zehnten Klasse begonnen werden, und zwar jeweils zum neuen Schuljahr.
Am Anfang steht eine einjährige vollschulische Ausbildung an der Berufsschule, dem OSZ Lotis. Danach beginnt die dreijährige Berufsausbildung, die parallel zur schulischen Ausbildung läuft. In den ersten beiden Jahren sind die Auszubildenden wöchentlich an zwei Tagen in der Kanzlei und an drei Tagen in der Berufsschule. Im letzten Ausbildungsjahr verbringen sie wöchentlich vier Tage im Betrieb und nur noch einen Tag in der Schule.
Praktische Ausbildung
Die Auszubildenden werden an die Tätigkeiten einer/eines Steuerfachangestellten herangeführt. Sie lernen, steuerliche Sachverhalte im wirtschaftlichen Zusammenhang zu erfassen und Aufgaben im Team selbstständig zu erfüllen.
Berufsschulische Ausbildung
Am OSZ Lotis wird entsprechend des neuen Rahmenlehrplanes nach Lernfeldern unterrichtet. Dabei spielt das Zusammenwirken von Ausbildungskanzleien und Berufsschule eine zentrale Rolle, weil es darum geht, berufliche Probleme, die für Steuerkanzleien relevant sind, als Ausgangspunkt für den Unterricht zu identifizieren und als Lernsituationen aufzubereiten. Insgesamt orientieren sich Lernsituationen am Erwerb umfassender Handlungskompetenz und unterstützen in ihrer Gesamtheit die Entwicklung aller im Lernfeld beschriebenen Kompetenzdimensionen.
Typische berufliche Handlungsfelder des Lernfeldunterrichtes sind z.B.:
- Buchführungsarbeiten für Mandantinnen und Mandanten erledigen
- Jahresabschlüsse vorbereiten und auswerten
- Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen vorbereiten
- Entgeltabrechnungen erstellen
- Gesellschaftsrechtliche Fragestellungen bearbeiten
- Allgemeine Kanzleiarbeiten durchführen
Die Auszubildenden erwerben somit im und durch den Unterricht fundiertes Fachwissen und vielfältige Kompetenzen im Bereich des steuerlichen Verfahrensrechts, der verschiedenen Steuerarten und der Wirtschaftsberatung. Sie kennen sich in rechtlichen Fragen zum Bürgerlichen Gesetzbuch, zum Handels- und zum Gesellschaftsrecht aus und sind Expertin/Experte im betrieblichen Rechnungswesen und zu Fragen rund um eine Unternehmensgründung.
Angesichts der hohen Änderungsgeschwindigkeit des Steuerrechts erwerben Steuerfachangestellte ein hohes Maß an Selbstorganisation, Lernkompetenz und die Fähigkeit, Gesetzestexte zu verstehen und anzuwenden.
Abiturprüfung
Im zweiten Jahr der Berufsausbildung (Klassenstufe 13) wird die Abiturprüfung abgelegt.
Zwischenprüfung
Nach dem zweiten Ausbildungsjahr findet eine schriftliche Zwischenprüfung statt, die maximal 180 Minuten dauert. Sie wird in den Fächern Steuerwesen, Rechnungswesen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde durchgeführt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Abschlussprüfung
Nach der Hälfte des letzten Ausbildungsjahres findet die Abschlussprüfung statt, die drei schriftliche und eine mündliche Prüfung umfasst. Schriftlich wird zu den Lerngebieten Steuerwesen (Lösung praxisorientierter Fälle zum Thema Steuern auf Einkommen, Ertrag und Umsatz sowie Besteuerungsverfahren; Dauer: 150 Minuten), Rechnungswesen (Lösung von Aufgaben aus den Bereichen Buchführung und Jahresabschluss; Dauer: 120 Minuten) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (Beantwortung von Fragen zu wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Dimensionen der Berufs- und Arbeitswelt; Dauer: 90 Minuten) geprüft.
Die mündliche Prüfung hat das Fach „Mandantenorientierte Sachbearbeitung“ zum Gegenstand und dauert etwa 30 Minuten. Hier sollen die Kandidatinnen und Kandidaten demonstrieren, dass sie berufspraktische Vorgänge und Problemstellungen aufbereiten und darstellen können. Dafür kommen das allgemeine Steuer- und Wirtschaftsrecht, das Einzelsteuerrecht, Buchführungs- und Bilanzierungsgrundsätze und die Rechnungslegung in Betracht.
Merkblatt und Präsentation
Ausbildungsvertrag online
Neuer Service der Steuerberaterkammer Berlin
Achtung!
- Bitte beachten Sie, dass zur vollständigen Erfassung und Bearbeitung des Ausbildungsvertrags dieser im pdf-Format samt der weiteren benötigten Unterlagen an die Steuerberaterkammer Berlin übermittelt werden muss.
- Der Service des Ausbildungsvertrags online ist KEIN!! rein digitaler Prozess!
- Ausführliche Informationen finden Sie im nachfolgenden Text.
Ab dem 01.01.2022 bietet die Steuerberaterkammer Berlin für alle jetzigen und zukünftigen Ausbildenden den Ausbildungsvertrag online an.
Mit diesem können Sie bequem und kostenlos den Ausbildungsvertrag der Steuerberaterkammer Berlin sowie den Antrag auf Eintragung des Ausbildungsverhältnisses am PC ausfüllen und ausdrucken. Die Anwendung unterstützt Sie beim vollständigen und korrekten Ausfüllen der Vertragsdaten durch eine, während der Erfassung der Daten stattfindende, Plausibilitätsprüfung. Mit dieser werden, noch vor der Übermittlung der Vertragsdaten an die Steuerberaterkammer Berlin, alle Eingaben überprüft, sodass eine korrekte und vollständige Vertragserfassung gewährleistet wird.
Sie können die von Ihnen eingegebenen Daten zwischenspeichern und den Ausbildungs-vertrag inklusive des Antrags auf Eintragung zu einem späteren Zeitpunkt weiter vervollständigen.
Nach vollständiger Eintragung der Daten sowie der verschlüsselten und elektronischen Übermittlung der Daten an die Steuerberaterkammer Berlin, müssen Sie den gespeicherten Ausbildungsvertrag und den Antrag auf Eintragung zweifach (bei Vertragsabschluss noch minderjährigen Auszubildenden dreifach) ausdrucken und von allen Beteiligten unterzeichnen lassen. Jede Vertragspartei erhält ein Vertragsexemplar für ihre Unterlagen. Es ist darauf zu achten, dass den Vertragsausfertigungen die Seite 2 des Berufsausbildungsvertrages beigefügt ist.
Der Status Ihres Vertrages ist nachzuverfolgen. Sie können jederzeit prüfen, ob die Daten an die Steuerberaterkammer Berlin übermittelt und von dieser bereits bearbeitet wurden.
Durch die elektronische Übermittlung der Daten wird die Eintragung des Ausbildungsvertrages zügiger als bisher vorgenommen. Lange Postlaufzeiten werden ebenso vermieden, wie Fehler bei der Übertragung der Daten.
Nach Vertragsabschluss mit Ihrem neuen Auszubildenden senden Sie bitte den gespeicherten Ausbildungsvertrag und den Antrag auf Eintragung nebst eventuell weiteren Unterlagen (z.B. Abschlusszeugnis, Bescheinigung ärztliche Erstuntersuchung bei Jugendlichen) der Steuerberaterkammer Berlin per E-Mail (im pfd-Format) unter ausbildung@stbk-berlin.de zu.
Für die Doppelqualifikation mit der Beuth-Hochschule ist weiterhin zusätzlich ein Bildungsvertrag erforderlich, der zwingend bei Vertragsabschluss übermittelt werden muss. Diesen finden Sie im internen Mitgliederbereich.
Bitte beachten Sie, dass ohne Ihre E-Mail mit den Ausbildungsunterlagen der neue Ausbildungsvertrag von der Steuerberaterkammer Berlin nicht eingetragen werden kann.
Die Steuerberaterkammer Berlin wird sowohl den Ausbildenden als auch den Auszubilden-den, ggf. auch die gesetzlichen Vertreter, über die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse informieren.
Einmalige Registrierung erforderlich
(ACHTUNG: Sie müssen sich neu registrieren, Ihr DATEV-Login ist hier NICHT!!! gültig)
Nach einer einmaligen Registrierung können die Vorteile des Ausbildungsvertrages online, wie z.B. die Vorbelegung Ihrer Kanzleidaten für zukünftige Verträge, die Übersicht zu Ihren bisher online ausgefertigten Verträgen mit Status sowie die Zwischenspeicherung bei der Vertragsausfertigung genutzt werden.
Bei Fragen zum Ausbildungsvertrag online können Sie sich gerne an uns wenden:
Frau Doreen Namysl, Tel.: 030/88926125, E-Mail: nam@stbk-berlin.de
Ist es Ihr Ziel, Steuerberater/-in zu werden? Es gibt viele Wege, die dorthin führen. Ob Sie nun mit akademischem Wissen oder großem Erfahrungsschatz glänzen – am Ende steht immer die Bestellung durch uns.
Information über die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten
Wenn Sie an einer Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten interessiert sind, schicken wir Ihnen gerne weitere Informationsmaterialien über diesen Ausbildungsberuf. Wenden Sie sich hierfür einfach an Frau Namysl, telefonisch unter +49 30 . 88 92 61–25 oder per E-Mail unter nam@stbk-berlin.de.
Schlichtungsausschuss für Ausbildungsstreitigkeiten
Bei einem Streit zwischen den Parteien kann bzw. bei Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses muss vor der Durchführung eines Klageverfahrens der Schlichtungsausschuss der Steuerberaterkammer Berlin einberufen werden. Sowohl Ausbilderin oder Ausbilder als auch Auszubildende oder Auszubildender sind antragsberechtigt.
Durch kurzfristige Terminierungen versucht der Schlichtungsausschuss insbesondere, die kündigungsbedingte Unterbrechung der praktischen Ausbildung kurz zu halten und damit die fristgerechte Abschlussprüfung nicht zu gefährden. Im Rahmen des Schlichtungstermins bekommen die Parteien Gelegenheit, sich unter Moderation der Schlichterinnen bzw. Schlichter über ihre jeweiligen Interessen an der Fortsetzung oder Beendigung des Ausbildungsverhältnisses auszutauschen bzw. gemeinsam eine Lösung zu finden – ggf. auch in Gestalt einer einvernehmlichen Beendigung des Ausbildungsverhältnisses.
Die Schlichtungstermine sind nicht öffentlich und finden in der Geschäftsstelle der Steuerberaterkammer Berlin statt. Die Schlichtung ist regelmäßig gebührenfrei.
Anfragen zur und Anträge auf Durchführung einer Schlichtung richten Sie bitte an Frau Manuela Hagemoser, telefonisch unter 030-889261-26 oder hag@stbk-berlin.de (Vertretung durch Frau Doreen Namysl, telefonisch unter 030-889261-25 oder nam@stbk-berlin.de).
Schulpaten
Berufsorientierung für den Nachwuchs
Die Schüler Ihrer Klasse oder Ihrer Schule interessieren sich für die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten und für die Perspektiven in diesem Berufsfeld? Dann sind die Schulpaten der Steuerberaterkammer Berlin gern für Sie da. Als erfahrene Steuerberater/-innen stellen sie etwa an Berufsinformationstagen oder im Unterricht Berufsbild und Ausbildungswege vor und geben praxisorientierte Einblicke in die Arbeit einer Steuerberaterkanzlei.
Gern stellen wir Ihnen Informationsmaterial zur Verfügung. Wenden Sie sich einfach an Frau Namysl, telefonisch unter +49 30 . 88 92 61–25 oder per E-Mail unter nam@stbk-berlin.de.