Inhalt
Steuerberaterkammer
Kein Beruf, sondern eine Berufung
Wir engagieren uns für unsere über 4.000 Mitglieder, kümmern uns um die Zukunft unseres Berufsstands und stehen auch den Mandantinnen und Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.
Aufgaben
Kern unseres Tuns ist die Förderung und Weiterentwicklung des steuerberatenden Berufs. Beides ist möglich, weil wir uns für all unsere Mitglieder einsetzen. Mittlerweile sind das mehr als 4.000, nämlich alle Steuerberater/‑innen, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften, die in Berlin ihren Sitz haben. Wir wahren ihre beruflichen Belange und kümmern uns darum, ihre wichtige Tätigkeit als freien Beruf zu sichern.
Zugleich achten wir darauf, dass unsere Mitglieder ihre Pflichten erfüllen – und wenn dies nicht der Fall ist bzw. berechtigte Beschwerden von Mandantinnen/Mandanten eingehen, ergreifen wir berufsrechtliche Maßnahmen.
Die Zukunft des Berufsstands liegt uns besonders am Herzen; durch die Sicherung von Aus- und Weiterbildungsangeboten sorgen wir für einen kompetenten, integren Nachwuchs. Es gehört zu unseren Kernaufgaben, Zwischen- und Abschlussprüfungen im Rahmen der Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten abzunehmen, die Steuerberaterprüfung zu organisieren und durchzuführen und schlussendlich die Steuerberater/‑innen zu bestellen.
Nicht zuletzt führen wir auch ein ausführliches Berufsregister unserer Mitglieder, stellen Vertretungen bei längeren Arbeitsausfällen sicher, erstellen Gutachten zu gebührenrechtlichen Fragestellungen und unterstützen Fürsorgeeinrichtungen, etwa den Selbsthilfeverein des steuerberatenden Berufs Berlin e. V.
Kurz und gut: Als Steuerberaterkammer stehen wir unseren Mitgliedern stets zur Seite und sorgen für reibungslose Abläufe.
Steuerberaterkammer Berlin
Gremien
Vorstand
Beirat
Delegierte der Satzungsversammlung
Kammerversammlung
Vorstand
Weitere Vorstandsmitglieder
Dr. Anne Schäfer
Dipl.-Kffr, M.B.L.T., Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht










Gremien
Beirat
Der Beirat ist gemäß § 4 Nr. 2 der Satzung ein Organ der Steuerberaterkammer Berlin.
Gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 der Satzung wird der Beirat von der Kammerversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt.
In den Beirat sind gemäß § 8 Abs. 2 S. 1 der Satzung 30 Beiratsmitglieder und 10 Ersatzmitglieder zu wählen.
Der Beirat hat gemäß § 9 der Satzung folgende Aufgaben:
- Beratung für den Beschluss der Kammerversammlung über Neufassung, Änderung oder Ergänzung von Satzung, Wahlordnung und Beitragsordnung sowie Stellungnahme dazu in der Kammerversammlung;
- Beratung für den Beschluss der Kammerversammlung über den vom Vorstand entworfenen Haushaltsplan und Stellungnahme dazu in der Kammerversammlung; Beschlussfassung über die Höhe der Sitzungsgelder und Reisekostenvergütungen für die im Auftrag der Kammer tätigen Personen;
- Entgegennahme des Berichts des Vorstandes über aktuelle Themen und Aussprache hierzu;
- Genehmigung der Niederschrift über Kammerversammlungen.
Zweimal im Jahr tritt der Beirat der Steuerberaterkammer Berlin zusammen. Seine vorrangige Aufgabe: den Vorstand zu beraten. Dazu berichtet der Vorstand jeweils von seiner Arbeit der vergangenen sechs Monate. Durch ihre Stellungnahmen und Beratungen nehmen die Mitglieder des Beirats aktiv an der Berufspolitik der Steuerberaterkammer Berlin teil.
Gremien
Kammerversammlung
Die Kammerversammlung ist das höchste Gremium der Steuerberaterkammer Berlin. Hier werden wichtige Entscheidungen wie z. B. die Festsetzung des Kammerbeitrages oder Satzungsänderungen getroffen. Die stimmberechtigten Mitglieder sind einmal im Jahr zur Kammerversammlung aufgerufen.
Vorstandsbericht und wichtige Unterlagen zur Kammerversammlung 2020
Die nächste Kammerversammlung der Steuerberaterkammer Berlin findet am 18.11.2021 statt.
Gremien
Delegierte der Satzungsversammlung
Die Satzungsversammlung ist gemäß § 86 Abs. 3 S. 1 StBerG Organ der Bundessteuerberaterkammer. Ihr obliegt nach dieser Vorschrift die Beschlussfassung über die Berufsordnung Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten – Berufsordnung (BOStB). Die Delegierten der Satzungsversammlung werden gemäß § 86a Abs. 2 S. 1 StBerG jeweils durch die Mitglieder der einzelnen Steuerberaterkammern unmittelbar gewählt.
Geschäftsstelle
Geschäftsführung
Hauptgeschäftsführer
Thomas Riddermann
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Geschäftsführerin
Alexandra Scheel
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Berufsregister
Steuerberatungsgesellschaften, Pflichtmitglieder
Steuerberaterinnen, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte
Zentrale Dienste
Buchhaltung
Poststelle/Interne Dienste
„Kontrolle ist gut, doch Vertrauen ist bekanntlich besser. Und das genießen wir.“
Thomas Riddermann
Hauptgeschäftsführer der Steuerberaterkammer Berlin
Hinweisgeberstelle GwG
Gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte haben die in § 2 Abs. 1 Nr. 12 Geldwäschegesetz (GwG) in geregelten Pflichten zu erfüllen und unterliegen der Aufsicht der Steuerberaterkammern entsprechend § 50 Nr. 7 GwG. Zu diesem Zweck haben die Aufsichtsinsanzen gem. § 53 GwG Hinweise zu potenziellen oder tatsächlichen Verstößen gegen die Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung entgegenzunehmen.
Bei der Hinweisgeberstelle GwG der Steuerberaterkammer Berlin geschieht das ausschließlich postalisch unter:
Steuerberaterkammer Berlin
Hinweisgeberstelle GwG
Wichmannstraße 6
10787 Berlin
Dort können auch anonym Hinweise zu potenziellen und tatsächlichen Verstößen gegen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingereicht werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Hinweise gegen Mitglieder der Steuerberaterkammer Berlin richten.
Geschichte
Eine bewegte Vergangenheit
Die Steuerberaterkammer Berlin besteht in ihrer heutigen Form seit 1975. Zuvor – im Jahr 1972 – wurden der Beruf Steuerberater/‑in und der Beruf Steuerbevollmächtigte/‑r vereinigt. Dasselbe geschah am 1. Januar 1975 mit den beiden jeweils zuständigen Kammern. Seit damals gibt es eine Kammer, die alle Mitglieder des steuerberatenden Berufs vertritt.
In der Zeit der politischen Wende nahmen wir eine wichtige Funktion ein: Bereits wenige Tage nach dem Fall der Mauer wandten sich zahlreiche DDR-Bürgerinnen und -Bürger, die auf dem Gebiet des Steuerrechts tätig waren, an uns. Mithilfe sämtlicher Westberliner Steuerberater/‑innen boten wir Seminare über das Steuer- und Wirtschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland an und konnten bald in ganz Berlin eine einheitliche Anwendung des Berufsrechts gewährleisten. Auch beim Aufbau der Steuerberaterkammer Brandenburg standen wir den Kolleginnen und Kollegen tatkräftig zur Seite.
Im Laufe der Zeit erfuhr die Kammerarbeit immer wieder Stärkungen der Selbstverwaltung: Seit 2000 sind wir für die Bestellung von Steuerberaterinnen und -beratern zuständig, seit 2009 auch für das Abhalten und Organisieren der Steuerberaterprüfung.
