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Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Die Steuerberaterkammer Berlin bemüht sich, ihren Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Webauftritt der Steuerberaterkammer Berlin (stbk-berlin.de).
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 23.10.2019 erstellt bzw. überarbeitet.
Von wem wurde die technische Überprüfung der Barrierefreiheit durchgeführt?
Von der Steuerberaterkammer Berlin.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei.
Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
So sind zum Beispiel eingebettete Videos noch nicht barrierefrei und somit nicht mit der BITV 2.0 vereinbar.
- Barriere:
- Beschreibung: Steuerfachangestellte: Video
- Maßnahmen: Einbettung des Videos via YouTube mit Untertiteln
- Zeitplan: Eine zeitnahe Umsetzung ist geplant.
- Barrierefreie Alternative: Keine
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?
Kontakt zur Ansprechperson:
Thomas Riddermann
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Telefon: +49 . 30 . 88 92 61–30
E-Mail: rid@stbk-berlin.de
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Wenn Ihre Kontaktaufnahme nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.