Inhalt
Mitglieder
Beste Voraussetzungen für alle
Über 4.500 Mitglieder haben viel zu sagen. Sie benötigen auch oft Zugang zu verschiedenen Quellen – und die können wir ihnen bieten. Hier finden Sie relevante Infos.
„Über 4.500 Mitglieder, und alle ziehen an einem Strang. Nur so kann’s funktionieren.“
Ute Zemann-Zipser
Schatzmeisterin der Steuerberaterkammer Berlin
Vollmachtsdatenbank
In der Vollmachtsdatenbank können Sie Vollmachten Ihrer Mandanten verwalten und diese elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln.
Weiterführende Hinweise
Weitere Informationen zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank finden Sie unter www.datev.de/vollmachtsdatenbank, BStBK – Vollmachtsdatenbank oder im Mitgliederbereich unseres Internetauftritts.
Der Zugang zur Vollmachtsdatenbank ist nur über die VDB-Karte oder Ihrer bei der Kammer bekanntgemachten DATEV-SmartCard classic für Berufsträger bzw. für die Mitarbeiter der Kanzlei, denen Untervollmachten erteilt wurden, mit einer DATEV-SmartCard classic möglich.
Für die Registrierung und Nutzung der Vollmachtsdatenbank ist der Internet Explorer 8 oder eine höhere Version erforderlich.
Vollmachtsdatenbank_Ansprechpartnerliste (Stand: Januar 2022)
Geldwäscheprävention
Ehrlichkeit ist Ehrensache
Als Steuerberater/innen sind wir verpflichtet, gegen Geldwäsche vorzugehen. Seit der Novellierung des Geldwäschegesetzes hat der „risikobasierte Ansatz“ mehr Gewicht. Zu den rechtlichen Neuerungen zählen die Einführung eines Transparenzregisters für wirtschaftlich Berechtigte, die Erweiterung der Pflichten bei politisch exponierten Personen und die Verlagerung der Zentralstelle für Verdachtsmeldungen. Die Einhaltung dieser Pflichten wird überwacht und Verstöße dagegen werden sanktioniert – etwaige Bußgeldbescheide können auch veröffentlicht werden!
Das neue Geldwäschegesetz hat uns die Aufsicht über die Einhaltung der Regelungen übertragen; wir sind auch gehalten, bei unseren Mitgliedern Prüfungen durchzuführen. Wesentlicher Prüfstein ist die vorzulegende Dokumentation der Risikoanalyse. Insofern empfehlen wir unbedingt mit ihrer Erstellung zu beginnen, falls noch nicht erfolgt, zumal die Kanzlei damit auch präventiv in anderen Bereichen geschützt wird.
Zum Thema Geldwäscheprävention haben wir folgende Arbeitshilfen und Hinweise zusammengestellt:
- Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz
- Merkblatt Pflichten für Steuerberater/-innen nach dem Geldwäschegesetz
- Musterdokumentation zur Erfüllung der Aufzeichnungspflichten nach § 8 GwG
- Fragebogen zur Überprüfung der Pflichten nach dem GwG
- Erhebungsbogen für natürliche Personen und Erhebungsbogen für juristische Personen
- Excel-Tool Risikoanalyse Geldwäschegesetz
- FATF-Liste vom 08.11.2021
Als zuständige Aufsichtsbehörde ist die Steuerberaterkammer Berlin gem. § 57 Abs. 1 GwG dazu verpflichtet, auf ihrer Internetseite bestandskräftige Maßnahmen und unanfechtbare Bußgeldentscheidungen, die sie wegen eines Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz verhängt hat, zu veröffentlichen. In der Bekanntmachung sind Art und Charakter des Verstoßes zu benennen.
Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 57 Abs. 2 S. 2 GwG in anonymisierter Form und muss fünf Jahre auf der Internetseite veröffentlicht bleiben (§ 57 Abs. 4 GwG).
Steuerberaterplattform
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundessteuerberaterkammer zur Plattform hier und im FAQ-Katalog an dieser Stelle.
Informationen über die Berufsausübung
Allgemeine Merkblätter und aktuelle Informationsmaterialien! Die DWS Steuerberater Medien GmbH ist ein berufsständischer Verlag für den steuerberatenden Beruf. Gegenstand des Unternehmens ist die praktische und wissenschaftliche Förderung des Steuerwesens, der Betriebswirtschaft und angrenzender Gebiete sowie des Berufsstandes der Steuerberater, insbesondere durch Herstellung, Vertrieb und Herausgabe von Druckerzeugnissen. Sie finden hier wertvolle und wichtige Hilfestellungen für Ihren Berufs- und Kanzleialltag.
Die steuerrechtliche Lösung direkt in Ihre Kanzlei. Einfach Ihre Anfrage online hier hochladen: www.dws-institut.de
GUTACHTEN
Sie erhalten ein ausführliches Gutachten. Der von Ihnen dargestellte Sachverhalt wird präzise analysiert und das Gutachten von Spezialistinnen und Spezialisten des jeweiligen steuerrechtlichen Fachgebiets passgenau und der aktuellen Rechtslage entsprechend erstellt. Einschlägige Fundstellen werden angegeben und unterschiedliche Auffassungen von Finanzverwaltung und Rechtsprechung gegebenenfalls erörtert.
Der Festpreis für ein Gutachten wird Ihnen vorab mitgeteilt.