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Informationen zur Aus- und Fortbildung, zum Berufsrecht und vielem mehr rund um die Steuerberaterkammer Berlin
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Aus- und Fortbildung
Hier finden Sie alles rund um das Thema Aus- und Fortbildung
Ausbildung Steuerfachangestellte/r bis zum 31.07.2023
Rahmenlehrplan, Schulgesetz, Prüfungsordnung, Lernmittelverordnung, Berufsbildungsgesetz - alles Nützliche rund um die Ausbildung zum/r Steuerfachangestellten
Ausbildung Steuerfachangestellte/r ab dem 01.08.2023
Fortbildung Fachassistent/-in Digitalisierung und IT-Prozesse
Fortbildung Fachassistent/-in Lohn und Gehalt
Fortbildung Fachassistent/-in Rechnungswesen und Controlling
Umschulung Steuerfachangestellte/r ab dem 01.08.2023
Die Steuerberaterkammer Berlin als zuständige Stelle regelt Umschulungen, die das Ablegen der Prüfung im anerkannten Ausbildungsberuf "Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter“ in der Erwachsenenbildung zum Ziel haben.
Flyer zur Imagekampagne der Bundessteuerberaterkammer
Steuerfachwirt/-in
Berufsrechtliche Vorschriften
Freunde und Partner
Grundsteuerreform 2022
Kommunikation zur Corona-Pandemie
Informationsmaterial
(Sonder)-Newsletter
Prüfungsvorbereitung nach der alten Ausbildungsordnung
Prüfungsvorbereitung nach der neuen Ausbildungsordnung ab dem 01.08.2023
Abschlussprüfungen
Nach der Neuordnung des Ausbildungsberufes „Steuerfachangestellte/r“ ist zum 1. August 2023 die neue Ausbildungsordnung mit dem Ausbildungsrahmenplan sowie damit einhergehend der neue Rahmenlehrplan für die Berufsschulen in Kraft getreten. Die erste Abschlussprüfung nach der neuen Ausbildungsordnung findet im Jahr 2025 statt. Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung erstreckt sich zukünftig auf die Prüfungsbereiche „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“ mit einer Prüfungszeit von 130 Minuten, „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“ mit einer Prüfungszeit von 110 Minuten und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ mit einer Prüfungszeit von 60 Minuten. Gegenstand der Abschlussprüfung können dabei alle nach dem Ausbildungsrahmenplan zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sein sowie der im Berufsschulunterricht vermittelte Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Die vorliegenden Musterprüfungen inklusive unverbindlicher Lösungshinweise sollen einen grundsätzlichen Eindruck davon vermitteln, wie die Prüfungsaufgaben zukünftig aussehen können. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Musterprüfungen nicht alle möglichen Prüfungsinhalte des jeweiligen Prüfungsbereichs abdecken. Auch die Gewichtung einzelner Prüfungsinhalte kann in der Zukunft variieren. Teilweise sind die Musterprüfungen auch bewusst umfangreicher ausgestaltet, um einen möglichst breiten Einblick in mögliche Prüfungsaufgaben zu geben. Bei der vorgeschlagenen Bepunktung der Teilaufgaben in den jeweiligen Musterprüfungen handelt es sich lediglich um einen Vorschlag und nicht um verbindliche Vorgaben.