Von:                                Steuerberaterkammer Berlin <newsletter@stbk-berlin.de>

Gesendet:                       Dienstag, 12. Januar 2021 15:23

An:                                  StBK Berlin - Christine Krusche

Betreff:                           Newsletter 33/2020

 

Newsletter 33/2020

21.12.2020

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
heute erhalten Sie unseren Newsletter 33/2020.

 

Willkommen bei der Steuerberaterkammer Berlin. Wir wahren die beruflichen Belange unserer über 4000 Mitglieder, sind aber auch Kontrollorgan und damit Ansprechpartner für deren Mandantinnen und Mandanten. Erfahren Sie mehr über unsere Aufgaben und Tätigkeitsbereiche.

 

 

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerberaterkammer Berlin wünschen Ihnen

besinnliche und erholsame Weihnachtsfeiertage
und
einen guten, vor allem gesunden Start
in das Jahr 2021.

Die Kammergeschäftstelle bleibt vom
24.12.2020 - 01.01.2021
geschlossen.

Ab Montag, 04.01.2021, sind wir wieder für Sie da.

 

 

Quicklinks

 

Beiträge Amtliche Bekanntmachungen
Formular

 

 

Beiträge

 

 

Durchbruch bei Fristverlängerung
 

Am 17.12.2020 beschlossen die beiden Koalitionspartner, dass die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 bis zum 31.8.2021 verschoben werden soll.

Bundessteuerberaterkammer  (BStBK) und Deutscher Steuerberaterverband (DStV) hatten sich dafür seit Monaten eingesetzt, denn der Berufsstand ist seit Beginn der Corona-Krise rund um die Uhr für seine Mandanten im Einsatz. Egal ob Beratung zu Kurzarbeitergeld, KfW-Kredite, befristete Umsatzsteuersenkung, Überbrückungshilfe I und II, November- und Dezemberhilfe, zu all diesen Themen suchen die Mandanten den Rat und die Unterstützung ihrer Steuerberaterin/ihres Steuerberaters und seiner Mitarbeiter/innen. Routinetätigkeiten wie Lohn- und Finanzbuchhaltung gerieten darüber ins Stocken, die Fristeinhaltung der Steuererklärungen 2019 unmöglich.

BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab zeigt sich erleichtert: „Der Einsatz für die dringend benötigten Entlastungen hat sich gelohnt, eine angemessene Fristverlängerung für den Veranlagungszeitraum 2019 wird kommen. Damit löst sich die seit Monaten angespannte Lage in unseren Kanzleien etwas und wir können ein wenig aufatmen. Unser wochenlanger Einsatz für den Berufsstand trägt jetzt Früchte und das monatelange Engagement der Steuerberater:innen wird endlich anerkannt.“

DStV-Präsident Harald Elster betont: „Der Vorstoß der Koalitionspartner ist ein starkes Signal für den Erfolg der Überbrückungshilfen! Nach unseren Appellen seit Sommer reift endlich die Erkenntnis: Der Berufsstand ist ein unverzichtbarer Baustein für die Stabilität der von der Krise gebeutelten Wirtschaft. Das erfreut uns in höchstem Maße. Nun gilt: Die Bundesländer sollten verantwortungsbewusst der Initiative folgen.“  

Beide berufsständischen Organisationen sind über dieses erweiterte Zeitfenster erleichtert, denn jetzt ist auch wieder mehr Zeit für die Bearbeitung der Corona-Hilfen. Steuerberater:innen können sich weiter mit voller Kraft für ihre Mandanten und deren wirtschaftliches Überleben einsetzen, ohne kostspielige Verspätungszuschläge zu riskieren.

Sehen Sie hierzu auch den Videobeitrag des Präsidenten der Bundessteuerberaterkammer, Herrn Prof. Dr. Hartmut Schwab.

 

Video

 

 

Corona-Krise: Aktuelles zur Überbrückungshilfe – Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020

 

Das BMWi hat seinen FAQ zur Überbrückungshilfe II bereits mehrfach überarbeitet. Unter 4.16 (beihilferechtliche Hinweise) gab es am 04.12.2020 eine Aktualisierung, die zu vielen Rückfragen der Berufsangehörigen führt. Dies hat die Bundessteuerberaterkammer zum Anlass für die nachfolgenden Hinweise genommen:

Unter 4.16 wurde der Hinweis aufgenommen, dass die Überbrückungshilfe auf höchstens 90 % der ungedeckten Fixkosten beschränkt wird. Das bedeutet, ungedeckte Fixkosten sind im Rahmen der Überbrückungshilfe II die Verluste, die Unternehmen für den Förderzeitraum in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen.

Soll beispielsweise Überbrückungshilfe für den Monat Oktober 2020 beantragt werden, muss im Oktober 2020 ein bilanzieller Verlust ohne Wertminderungen (Abschreibungen) erzielt worden sein. Die Höhe der maximalen Auszahlung wird auf die Höhe des Verlustes begrenzt.

 

 

Weitere Informationen

 

 

Corona-Krise: Eintragungspflicht ins Transparenzregister für GbR’s bei Antragstellung für Corona-Hilfsprogramme

 

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ist auf den folgenden Sachverhalt aufmerksam gemacht worden. Bei der Antragstellung für die verschiedenen Hilfsprogramme für die Wirtschaft (Überbrückungshilfe, Novemberhilfe, Dezemberhilfe) sind vom Antragsteller verschiedene Versicherungen bzw. Selbsterklärungen abzugeben. Dazu gehört auch die Folgende:

 „Der Antragssteller erklärt im Einklang mit der ihm hiermit bekannt gemachten Anlage zu den Vollzugshinweisen für die Gewährung der …hilfe, dass weder die …hilfe in Steueroasen abfließt noch sonstige Gewinnverschiebungen in diese Jurisdiktionen erfolgen und dass er Eigentümertransparenz gewährleistet.“

Die dort genannte Anlage wurde anfangs nicht veröffentlicht. Sie enthält folgenden Passus:

 

Weitere Informationen

 

 

Steuerfachangestellte: Neuer Eignungstest ist online!

 

Welcher Beruf ist der Richtige für mich? Das fragen sich zahlreiche Schulabgänger/innen Jahr ein Jahr aus. Mit ihrem neuen Eignungstest zum/zur Steuerfachangestellten gibt die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Jugendlichen eine erste Orientierung für den möglichen späteren Berufsweg.

Bist du eher gesprächig oder zurückhaltend? Eher vorausschauend oder spontan? Arbeitest du gerne mit anderen zusammen? Mit einem bunten Strauß von Fragen geht es vor allem um Persönlichkeitseigenschaften und Kompetenzen. Aber auch Sprachgefühl, ein gewisses Gespür für Zahlen und Konzentrationsvermögen werden abgefragt. Eben alles, was Bewerber für die  Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten mitbringen sollten.

Der Eignungstest ist Teil der Nachwuchskampagne „Mehr als du denkst“, die das Interesse der Jugendlichen an der Ausbildung wecken will. Der Beruf des/der Steuerfachangestellten ist abwechslungsreich, zukunftssicher und bietet viele Aufstiegschancen. Echte Auszubildende geben als Kampagnenbotschafter in zahlreichen Marketingmaterialien und  auf den Social Media-Kanälen YouTube und Instagram einen authentischen Einblick in den Kanzleialltag. Das Herzstück der Kampagnenseite www.mehr-als-du- denkst.de ist die bundesweit einzigartige Ausbildungs- und Praktikumsplatzbörse. Hier können die Jugendlichen nach dem idealen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz suchen – egal ob in der Stadt oder auf dem Land.

 

Hier geht's zum neuen Eignungstest ...

 

 

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG)

 

Die Bundessteuerberaterkammer hat egegenüber dem Bundesmninisterum der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine Stellungnahme zu o. g. Entwurf abgegeben.

 

Stellungnahme

 

 

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts
(BT-Drs. 19/24181)

 

Der Deutsche Bundestag hat am 17.12.2020 den o. g. Gesetzentwurf in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfohlenen Fassung verabschiedet.

Weitere Informationen sowie die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz finden Sie nachstehend.

 

Weitere Informationen

 

 

Auskunftspflicht nach § 138 Absatz 1b AO bei Betriebseröffnung oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung); Erstmaliger Anwendungszeitpunkt der elektronischen Übermittlungspflicht

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen gibt mit Schreiben vom 18.12.2020 nachstehende Informationen bekannt:

Bei Eröffnung eines land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebes oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit sind die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse bereits bisher im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ gegenüber dem Finanzamt zu erklären.

Ab dem 01.01.2021 sind – sofern die Auskunftserteilung nicht aufgrund eines Härtefalls nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zugelassen wurde (§ 138 Absatz 1b Satz 3 AO) – folgende Fragebögen zur steuerlichen Erfassung nur noch auf elektronischem Weg im ELSTER-Verfahrens innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebes oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit zu übermitteln:

 

Weitere Informationen

 

 

Amtliche Bekanntmachungen

 

Amtliche Bekanntmachung Nr. 13/2020

Öffentliche Zahlungsaufforderung an die Mitglieder

Datum der Veröffentlichung: 21.12.2020
 

Amtliche Bekanntmachung Nr. 14/2020

Änderung der Satzung
Datum der Veröffentlichung: 21.12.2020
 

Amtliche Bekanntmachung Nr. 15/2020

Entschädigungsordnung der Steuerberaterkammer Berlin für die
im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes ehrenamtlich tätigen Personen

Datum der Veröffentlichung: 21.12.2020
 

Amtliche Bekanntmachung Nr. 16/2020

Frühjahr-Zwischenprüfung für Auszubildende und betriebliche Umschüler
Datum der Veröffentlichung: 21.12.2020
 

Amtliche Bekanntmachung Nr. 17/2020

Frühjahr-Zwischenprüfung für überbetriebliche Umschüler
Datum der Veröffentlichung: 21.12.2020
 

Amtliche Bekanntmachung Nr. 18/2020

Zulassung zur Steuerberaterprüfungund zur Eignungsprüfung 2021

Datum der Veröffentlichung: 21.12.2020
 

Amtliche Bekanntmachung Nr. 19/2020

Fachassistent/Fachassistentin Lohn und Gehalt Anmeldung zur Fortbildungsprüfung gemäß §§ 54, 56 BBiG
Datum der Veröffentlichung: 21.12.2020
 

Amtliche Bekanntmachung Nr. 20/2020

Fachassistent/Fachassistentin Rechnungswesen und Controlling Anmeldung zur Fortbildungsprüfung gemäß §§ 54, 56 BBiG
Datum der Veröffentlichung: 21.12.2020

 

 

 

Experten, die sich lohnen

Erfahren Sie mehr über die Imagekampagne

 

 

 

Formulare

 

Formulare der Steuerberaterkammer Berlin, zum Beispiel für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates oder die Beantragung einer VDB-Karte, können Sie auf der nachfolgenden Seite herunterladen.

 

 

 

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