Newsletter
33/2020
21.12.2020
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Sehr
geehrte Damen und Herren,
heute erhalten Sie unseren Newsletter 33/2020.
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Willkommen bei der Steuerberaterkammer Berlin. Wir
wahren die beruflichen Belange unserer über 4000 Mitglieder, sind
aber auch Kontrollorgan und damit Ansprechpartner für deren
Mandantinnen und Mandanten. Erfahren Sie mehr über unsere
Aufgaben und Tätigkeitsbereiche.
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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Steuerberaterkammer Berlin wünschen Ihnen
besinnliche und erholsame Weihnachtsfeiertage
und
einen guten,
vor allem gesunden Start
in das Jahr
2021.
Die
Kammergeschäftstelle bleibt vom
24.12.2020 -
01.01.2021
geschlossen.
Ab Montag,
04.01.2021, sind wir wieder für Sie da.
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Durchbruch
bei Fristverlängerung
Am 17.12.2020 beschlossen die beiden
Koalitionspartner, dass die Frist für die Abgabe der
Steuererklärungen 2019 bis zum 31.8.2021 verschoben werden soll.
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und Deutscher
Steuerberaterverband (DStV) hatten sich dafür seit Monaten
eingesetzt, denn der Berufsstand ist seit Beginn der Corona-Krise
rund um die Uhr für seine Mandanten im Einsatz. Egal ob Beratung
zu Kurzarbeitergeld, KfW-Kredite, befristete Umsatzsteuersenkung,
Überbrückungshilfe I und II, November- und Dezemberhilfe, zu all
diesen Themen suchen die Mandanten den Rat und die Unterstützung
ihrer Steuerberaterin/ihres Steuerberaters und seiner
Mitarbeiter/innen. Routinetätigkeiten wie Lohn- und
Finanzbuchhaltung gerieten darüber ins Stocken, die
Fristeinhaltung der Steuererklärungen 2019 unmöglich.
BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab zeigt sich erleichtert:
„Der Einsatz für die dringend benötigten Entlastungen hat sich
gelohnt, eine angemessene Fristverlängerung für den
Veranlagungszeitraum 2019 wird kommen. Damit löst sich die seit
Monaten angespannte Lage in unseren Kanzleien etwas und wir
können ein wenig aufatmen. Unser wochenlanger Einsatz für den
Berufsstand trägt jetzt Früchte und das monatelange Engagement
der Steuerberater:innen wird endlich anerkannt.“
DStV-Präsident Harald Elster betont: „Der Vorstoß der
Koalitionspartner ist ein starkes Signal für den Erfolg der
Überbrückungshilfen! Nach unseren Appellen seit Sommer reift
endlich die Erkenntnis: Der Berufsstand ist ein unverzichtbarer
Baustein für die Stabilität der von der Krise gebeutelten
Wirtschaft. Das erfreut uns in höchstem Maße. Nun gilt: Die
Bundesländer sollten verantwortungsbewusst der Initiative
folgen.“
Beide berufsständischen Organisationen sind über dieses
erweiterte Zeitfenster erleichtert, denn jetzt ist auch wieder
mehr Zeit für die Bearbeitung der Corona-Hilfen.
Steuerberater:innen können sich weiter mit voller Kraft für ihre
Mandanten und deren wirtschaftliches Überleben einsetzen, ohne
kostspielige Verspätungszuschläge zu riskieren.
Sehen Sie hierzu auch den Videobeitrag des Präsidenten der
Bundessteuerberaterkammer, Herrn Prof. Dr. Hartmut Schwab.
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Corona-Krise:
Aktuelles zur Überbrückungshilfe – Bundesregelung Fixkostenhilfe
2020
Das BMWi hat seinen FAQ zur Überbrückungshilfe II
bereits mehrfach überarbeitet. Unter 4.16 (beihilferechtliche
Hinweise) gab es am 04.12.2020 eine Aktualisierung, die zu vielen
Rückfragen der Berufsangehörigen führt. Dies hat die
Bundessteuerberaterkammer zum Anlass für die nachfolgenden
Hinweise genommen:
Unter 4.16 wurde der Hinweis aufgenommen, dass die
Überbrückungshilfe auf höchstens 90 % der ungedeckten Fixkosten
beschränkt wird. Das bedeutet, ungedeckte Fixkosten sind im
Rahmen der Überbrückungshilfe II die Verluste, die Unternehmen
für den Förderzeitraum in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung
ausweisen.
Soll beispielsweise Überbrückungshilfe für den Monat Oktober 2020
beantragt werden, muss im Oktober 2020 ein bilanzieller Verlust
ohne Wertminderungen (Abschreibungen) erzielt worden sein. Die
Höhe der maximalen Auszahlung wird auf die Höhe des Verlustes
begrenzt.
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Corona-Krise:
Eintragungspflicht ins Transparenzregister für GbR’s bei
Antragstellung für Corona-Hilfsprogramme
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ist auf den
folgenden Sachverhalt aufmerksam gemacht worden. Bei der
Antragstellung für die verschiedenen Hilfsprogramme für die
Wirtschaft (Überbrückungshilfe, Novemberhilfe, Dezemberhilfe)
sind vom Antragsteller verschiedene Versicherungen bzw.
Selbsterklärungen abzugeben. Dazu gehört auch die Folgende:
„Der Antragssteller erklärt im Einklang mit der ihm hiermit
bekannt gemachten Anlage zu den Vollzugshinweisen für die
Gewährung der …hilfe, dass weder die …hilfe in Steueroasen
abfließt noch sonstige Gewinnverschiebungen in diese
Jurisdiktionen erfolgen und dass er Eigentümertransparenz
gewährleistet.“
Die dort genannte Anlage wurde anfangs nicht veröffentlicht. Sie
enthält folgenden Passus:
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Steuerfachangestellte:
Neuer Eignungstest ist online!
Welcher Beruf ist der Richtige für mich? Das
fragen sich zahlreiche Schulabgänger/innen Jahr ein Jahr aus. Mit
ihrem neuen Eignungstest zum/zur Steuerfachangestellten gibt die
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Jugendlichen eine erste
Orientierung für den möglichen späteren Berufsweg.
Bist du eher gesprächig oder zurückhaltend? Eher vorausschauend
oder spontan? Arbeitest du gerne mit anderen zusammen? Mit einem
bunten Strauß von Fragen geht es vor allem um
Persönlichkeitseigenschaften und Kompetenzen. Aber auch
Sprachgefühl, ein gewisses Gespür für Zahlen und
Konzentrationsvermögen werden abgefragt. Eben alles, was Bewerber
für die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten
mitbringen sollten.
Der Eignungstest ist Teil der Nachwuchskampagne „Mehr als du denkst“,
die das Interesse der Jugendlichen an der Ausbildung wecken will.
Der Beruf des/der Steuerfachangestellten ist abwechslungsreich,
zukunftssicher und bietet viele Aufstiegschancen. Echte
Auszubildende geben als Kampagnenbotschafter in zahlreichen Marketingmaterialien
und auf den Social Media-Kanälen YouTube und Instagram
einen authentischen Einblick in den Kanzleialltag. Das Herzstück
der Kampagnenseite www.mehr-als-du- denkst.de ist
die bundesweit einzigartige Ausbildungs- und
Praktikumsplatzbörse. Hier können die Jugendlichen nach dem
idealen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz suchen – egal ob in der
Stadt oder auf dem Land.
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Entwurf
eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
(Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG)
Die Bundessteuerberaterkammer hat egegenüber dem
Bundesmninisterum der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
eine Stellungnahme zu o. g. Entwurf abgegeben.
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Entwurf
eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und
Insolvenzrechts
(BT-Drs. 19/24181)
Der Deutsche Bundestag hat am 17.12.2020 den o. g.
Gesetzentwurf in der vom Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz empfohlenen Fassung verabschiedet.
Weitere Informationen sowie die Beschlussempfehlung und den
Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz finden
Sie nachstehend.
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Auskunftspflicht
nach § 138 Absatz 1b AO bei Betriebseröffnung oder Aufnahme einer
freiberuflichen Tätigkeit (Fragebogen zur steuerlichen
Erfassung); Erstmaliger Anwendungszeitpunkt der elektronischen
Übermittlungspflicht
Die Senatsverwaltung für Finanzen gibt mit
Schreiben vom 18.12.2020 nachstehende Informationen bekannt:
Bei Eröffnung eines land- und forstwirtschaftlichen oder
gewerblichen Betriebes oder Aufnahme einer freiberuflichen
Tätigkeit sind die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen
und tatsächlichen Verhältnisse bereits bisher im „Fragebogen zur steuerlichen
Erfassung“ gegenüber dem Finanzamt zu erklären.
Ab dem 01.01.2021 sind – sofern die Auskunftserteilung nicht
aufgrund eines Härtefalls nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck
zugelassen wurde (§ 138 Absatz 1b Satz 3 AO) – folgende
Fragebögen zur steuerlichen Erfassung nur noch auf elektronischem
Weg im ELSTER-Verfahrens innerhalb eines Monats nach Eröffnung
des Betriebes oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit zu
übermitteln:
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Amtliche
Bekanntmachungen
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Öffentliche Zahlungsaufforderung an die Mitglieder
Datum der Veröffentlichung: 21.12.2020
Änderung der Satzung
Datum der Veröffentlichung: 21.12.2020
Entschädigungsordnung der Steuerberaterkammer Berlin
für die
im Rahmen des
Berufsbildungsgesetzes ehrenamtlich tätigen Personen
Datum der Veröffentlichung: 21.12.2020
Frühjahr-Zwischenprüfung für Auszubildende und
betriebliche Umschüler
Datum der Veröffentlichung: 21.12.2020
Frühjahr-Zwischenprüfung für überbetriebliche
Umschüler
Datum der Veröffentlichung: 21.12.2020
Zulassung zur Steuerberaterprüfungund zur
Eignungsprüfung 2021
Datum der Veröffentlichung: 21.12.2020
Fachassistent/Fachassistentin Lohn und Gehalt
Anmeldung zur Fortbildungsprüfung gemäß §§ 54, 56 BBiG
Datum der Veröffentlichung: 21.12.2020
Fachassistent/Fachassistentin Rechnungswesen und
Controlling Anmeldung zur Fortbildungsprüfung gemäß §§ 54, 56 BBiG
Datum der Veröffentlichung: 21.12.2020
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Experten, die sich lohnen
Erfahren Sie mehr über die Imagekampagne
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Formulare der Steuerberaterkammer Berlin, zum
Beispiel für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates oder die
Beantragung einer VDB-Karte, können Sie auf der nachfolgenden Seite
herunterladen.
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