Newsletter
04/2021
26.01.2021
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Sehr geehrte
Damen und Herren,
heute erhalten Sie unseren Newsletter 04/2021.
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Willkommen
bei der Steuerberaterkammer Berlin. Wir wahren die beruflichen
Belange unserer über 4.300 Mitglieder, sind aber auch
Kontrollorgan und
damit Ansprechpartner für deren Mandantinnen und Mandanten.
Erfahren Sie mehr über unsere Aufgaben und Tätigkeitsbereiche.
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Corona-Krise:
Aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld
Die Arbeitsagentur Berlin-Brandenburg informiert über Aktuelles
zum Kurzarbeitergeld:
In den nächsten Tagen werden alle Betriebe, die aufgrund der
COVID19-Pandemie Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen haben, von
der Bundesagentur für Arbeit ein Informationsschreiben erhalten
(siehe nachstehender Auszug).
Mit diesem Schreiben werden die Betriebe informiert, dass
generell nach dem Ende der Kurzarbeit eine abschließende Prüfung
durchgeführt wird und welche Unterlagen dafür notwendig sind.
Damit soll den Betrieben ermöglicht werden, sich frühzeitig auf
die später anstehende Abschlussprüfung vorzubereiten.
Aktuell
brauchen die Betriebe noch keine Unterlagen einzureichen, sondern
erst, wenn sie nach Ende der Kurzarbeit ihren individuellen
Termin für die Abschlussprüfung genannt bekommen haben.
Evtl. Rückfragen können Sie gerne an folgende Mail-Adresse
senden:
Berlin-Brandenburg.ZLP@arbeitsagentur.de
Auszug
aus dem Informationsschreiben an Kurzarbeitergeld beziehende
Betriebe
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Corona-Krise:
Überbrückungshilfe III – Term Sheet und Hintergrundinformationen
Nachstehend erhalten Sie das Term Sheet für die
Überbrückungshilfe III nebst Anlage sowie einen Überblick zur
Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III, die
ähnlich der Überbrückungshilfe I und II unter Einbezug der
Steuerberaterinnen und Steuerberater beantragt werden soll.
Die Antragstellung soll über das gleiche Portal wie die
Überbrückungshilfe I und II erfolgen und im Laufe des Februars
2021 möglich sein. Das BMWi wird hierzu eigens einen FAQ-Katalog
zur Verfügung stellen, der Anfang Februar 2021 veröffentlicht
werden soll. Sobald weitere Einzelheiten hierzu feststehen und
bekannt sind, werden wir Sie informieren.
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Ausbildung:
Informations-Veranstaltungen für das Bachelorstudium
Im dualen Ausbildungsgang zum/zur Steuerfachangestellten mit
Bachelor-Abschluss der FOM Hochschule für Oekonomie &
Management sind aktuell noch Plätze frei.
Die FOM bietet von März bis April 2021 die Möglichkeit, sich
kostenfrei zu einer Informations-Veranstaltung anzumelden - unter
https://www.fom.de/studiengaenge/duales-studium/bachelor-studiengaenge-betriebswirtschaftlich/steuerrecht.
Die nächsten Berliner Info-Veranstaltungen für das
Bachelorstudium finden statt:
- Donnerstag,
04.02.2021, 18.00 Uhr –
virtuell
- Donnerstag,
04.03.2021, 18.00 Uhr – virtuell
- Donnerstag,
08.04.2021, 18.00 Uhr – aktuell
in Präsenz
geplant
- Donnerstag,
06.05.2021, 18.00 Uhr – aktuell
in Präsenz
geplant
Alle weiteren Termine und die Anmeldemöglichkeit
finden Sie unter: https://www.fom.de/berlin.
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Transparenzregisterpflicht
für GbR‘s abgewendet
Mit Newsletter 33/2020 hatten wir darüber informiert, dass bei
der Antragstellung für die verschiedenen Hilfsprogramme für die
Wirtschaft (Überbrückungshilfe, Novemberhilfe, Dezemberhilfe)
auch für GbR’s eine Eintragung in das Transparenzregister
gefordert wurde. Die von der Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
und dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) wiederholt
vorgetragene Forderung, von dieser Anforderung abzusehen, hat nun
Erfolg gehabt.
Am 20.01.2021 wurde die BStBK vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi) darüber informiert, dass das
Einvernehmen erzielt werden
konnte, GbR`s von der Eintragungspflicht in das
Transparenzregister in den Hilfsprogrammen freizustellen. Damit
kann der hohe bürokratische Mehraufwand, der mit solch einer
Eintragungspflicht einherginge, vermieden werden. Diese
politische Einigung soll zeitnah in den
Verwaltungsvereinbarungen, Vollzugshinweisen und FAQs
Berücksichtigung finden.
Es wird sehr begrüßt, dass diese Mehrbelastung für die
Unternehmen und unsere Berufsangehörigen abgewendet werden
konnte.
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Änderung des
Anwendungserlasses zur
Abgabenordnung (AEAO) - u. a. zu § 80 und § 80a AO –
Erleichterungen für den Nachweis der Vollmacht i. S. d.
§ 80 Abs. 3 AO
Mit BMF-Schreiben vom 20.01.2021 hat die Finanzverwaltung mit
sofortiger Wirkung Änderungen im Anwendungserlass zur
Abgabenordnung vorgenommen. Darin enthalten sind u. a.
Erleichterungen für den Nachweis der Vollmacht i. S. d. § 80 Abs.
3 AO. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat sich insoweit mit
ihrer Forderung durchgesetzt, für die Nachweisführung gegenüber
der Finanzverwaltung die Vorlage einer elektronischen Kopie der
Vollmacht und die einfache Signatur via Signaturpad als
ausreichend einzustufen.
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Stellungnahme
zum Entwurf eines Gesetzes zur europäischen Vernetzung der
Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2019 zur
Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche,
Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten
(Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche – TraFinG Gw)
Die Bundessteuerberaterkammer hat eine Stellungnahme zu o. g.
Gesetzentwurf gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen abgegeben.
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Stellungnahme
zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
Die Bundessteuerberaterkammer hat eine Stellungnahme zu o. g.
Gesetzentwurf gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz abgegeben.
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Neues
IT-Fachverfahren MoeVe und Internet-Verbrauch- und
Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) des Zolls
Bereits am 01.10.2019 ist das Bürger- und Geschäftskundenportal
des Zolls freigeschaltet worden. Nach einmaliger Registrierung
können Dienstleistungen wie verbindliche Zollauskunft und
EORI-Nummer-Verwaltung medienbruchfrei über das Internet
abgewickelt werden. Steuerberaterinnen und Steuerberater können
Unternehmen auch im Bürger-und
Geschäftskundenportal
vertreten. Dafür
richtet der Steuerpflichtige in seinem Geschäftskundenportal eine
Berechtigung für seine/n Steuerberaterin/Steuerberater ein.
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DWS Nachrichten
zum Thema ("Vorübergehendes") Home-Office
Nach der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
(Corona-ArbSchV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales,
die morgen in Kraft tritt, müssen Arbeitgeber/innen überall dort
Homeoffice anbieten, wo die Tätigkeiten es zulassen. Was jetzt
für wen gilt und was dabei steuerlich zu beachten ist, erfahren
Sie in den neuen und aktualisierten Produkten des DWS-Verlages zu
diesem Thema.
Nachstehende Produkte werden angeboten:
Aktualisierte
DWS-Merkblätter:
- Corona-Krise –
Homeoffice – vorübergehendes mobiles Arbeiten
- Häusliches
Arbeitszimmer und Homeoffice – Rechtliche und
steuerrechtliche Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Corona-Krise –
Zunehmende elektronische Kommunikation und Datenschutz
- Homeoffice –
Hinweise für die Umsetzung in Kanzleien
DWS-Vordrucke:
- Zusatzvereinbarung
zum Anstellungsvertrag über vorübergehendes mobiles Arbeiten
(Mobile Office)
- Zusatzvereinbarung
zum Anstellungsvertrag über die Ausübung von Telearbeit
Neues DWS-Online-Mitarbeiterseminar:
- Homeoffice in
Corona-Zeiten – Steuerliche Besonderheiten und Möglichkeiten
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Experten,
die sich lohnen
Erfahren
Sie mehr über die Imagekampagne
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04.02. u.
04.03.2021
Ausbildung:
Informations-Veranstaltungen für das Bachelorstudium
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19.02.2021
Live-Webinar:
Steuerliche Beratung nach der Neuausrichtung von
Restrukturierung und Insolvenz
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10.03.2021
Live-Webinar: Personalgewinnung, -entwicklung & -bindung
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30.09.2021
10. Internationaler Steuerberaterkongress in Krakau/Polen
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Formulare
der Steuerberaterkammer Berlin, zum Beispiel für die Erteilung
eines SEPA-Lastschriftmandates oder die Beantragung einer
VDB-Karte, können Sie auf der nachfolgenden Seite herunterladen.
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