Betreff:                           Newsletter 04/2021

 

 

Newsletter 04/2021

26.01.2021

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
heute erhalten Sie unseren Newsletter 04/2021.

 

Willkommen bei der Steuerberaterkammer Berlin. Wir wahren die beruflichen Belange unserer über 4.300 Mitglieder, sind aber auch Kontrollorgan und damit Ansprechpartner für deren Mandantinnen und Mandanten. Erfahren Sie mehr über unsere Aufgaben und Tätigkeitsbereiche.

 

 

Quicklinks

 

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Beiträge

 

 

Corona-Krise:
Aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld


Die Arbeitsagentur Berlin-Brandenburg informiert über Aktuelles zum Kurzarbeitergeld:
In den nächsten Tagen werden alle Betriebe, die aufgrund der COVID19-Pandemie Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen haben, von der Bundesagentur für Arbeit ein Informationsschreiben erhalten (siehe nachstehender Auszug).

Mit diesem Schreiben werden die Betriebe informiert, dass generell nach dem Ende der Kurzarbeit eine abschließende Prüfung durchgeführt wird und welche Unterlagen dafür notwendig sind. Damit soll den Betrieben ermöglicht werden, sich frühzeitig auf die später anstehende Abschlussprüfung vorzubereiten.
 
 

Aktuell brauchen die Betriebe noch keine Unterlagen einzureichen, sondern erst, wenn sie nach Ende der Kurzarbeit ihren individuellen Termin für die Abschlussprüfung genannt bekommen haben. 

Evtl. Rückfragen können Sie gerne an folgende Mail-Adresse senden:
Berlin-Brandenburg.ZLP@arbeitsagentur.de
 

Auszug aus dem Informationsschreiben an Kurzarbeitergeld beziehende Betriebe

 

 

Corona-Krise:
Überbrückungshilfe III – Term Sheet und Hintergrundinformationen


Nachstehend erhalten Sie das Term Sheet für die Überbrückungshilfe III nebst Anlage sowie einen Überblick zur Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III, die ähnlich der Überbrückungshilfe I und II unter Einbezug der Steuerberaterinnen und Steuerberater beantragt werden soll.

Die Antragstellung soll über das gleiche Portal wie die Überbrückungshilfe I und II erfolgen und im Laufe des Februars 2021 möglich sein. Das BMWi wird hierzu eigens einen FAQ-Katalog zur Verfügung stellen, der Anfang Februar 2021 veröffentlicht werden soll. Sobald weitere Einzelheiten hierzu feststehen und bekannt sind, werden wir Sie informieren.

 

Term Sheet

 

 

Ausbildung:
Informations-Veranstaltungen für das Bachelorstudium


Im dualen Ausbildungsgang zum/zur Steuerfachangestellten mit Bachelor-Abschluss der FOM Hochschule für Oekonomie & Management sind aktuell noch Plätze frei.

Die FOM bietet von März bis April 2021 die Möglichkeit, sich kostenfrei zu einer Informations-Veranstaltung anzumelden - unter

https://www.fom.de/studiengaenge/duales-studium/bachelor-studiengaenge-betriebswirtschaftlich/steuerrecht.

Die nächsten Berliner Info-Veranstaltungen für das Bachelorstudium finden statt:

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    Donnerstag, 04.02.2021, 18.00 Uhr virtuell
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    Donnerstag, 04.03.2021, 18.00 Uhr – virtuell
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    Donnerstag, 08.04.2021, 18.00 Uhr aktuell in Präsenz geplant
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    Donnerstag, 06.05.2021, 18.00 Uhr aktuell in Präsenz geplant

Alle weiteren Termine und die Anmeldem
öglichkeit finden Sie unter: https://www.fom.de/berlin.

 

 

Transparenzregisterpflicht für GbR‘s abgewendet


Mit Newsletter 33/2020 hatten wir darüber informiert, dass bei der Antragstellung für die verschiedenen Hilfsprogramme für die Wirtschaft (Überbrückungshilfe, Novemberhilfe, Dezemberhilfe) auch für GbR’s eine Eintragung in das Transparenzregister gefordert wurde. Die von der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) wiederholt vorgetragene Forderung, von dieser Anforderung abzusehen, hat nun Erfolg gehabt.

Am 20.01.2021 wurde die BStBK vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) darüber informiert, dass das Einvernehmen erzielt werden
konnte, GbR`s von der Eintragungspflicht in das Transparenzregister in den Hilfsprogrammen freizustellen. Damit kann der hohe bürokratische Mehraufwand, der mit solch einer Eintragungspflicht einherginge, vermieden werden. Diese politische Einigung soll zeitnah in den Verwaltungsvereinbarungen, Vollzugshinweisen und FAQs Berücksichtigung finden.

Es wird sehr begrüßt, dass diese Mehrbelastung für die Unternehmen und unsere Berufsangehörigen abgewendet werden konnte.

 

 

Änderung des Anwendungserlasses zur
Abgabenordnung (AEAO) - u. a. zu § 80 und § 80a AO – Erleichterungen für den Nachweis der Vollmacht i. S. d.
§ 80 Abs. 3 AO


Mit BMF-Schreiben vom 20.01.2021 hat die Finanzverwaltung mit sofortiger Wirkung Änderungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung vorgenommen. Darin enthalten sind u. a. Erleichterungen für den Nachweis der Vollmacht i. S. d. § 80 Abs. 3 AO. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat sich insoweit mit ihrer Forderung durchgesetzt, für die Nachweisführung gegenüber der Finanzverwaltung die Vorlage einer elektronischen Kopie der Vollmacht und die einfache Signatur via Signaturpad als ausreichend einzustufen.

 

Weitere Informationen

 

 

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche – TraFinG Gw)


Die Bundessteuerberaterkammer hat eine Stellungnahme zu o. g. Gesetzentwurf gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen abgegeben.
 

 

Stellungnahme + Gesetzentwurf

 

 

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)


Die Bundessteuerberaterkammer hat eine Stellungnahme zu o. g. Gesetzentwurf gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz abgegeben.
 

 

Stellungnahme

 

 

Neues IT-Fachverfahren MoeVe und Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) des Zolls


Bereits am 01.10.2019 ist das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls freigeschaltet worden. Nach einmaliger Registrierung können Dienstleistungen wie verbindliche Zollauskunft und EORI-Nummer-Verwaltung medienbruchfrei über das Internet abgewickelt werden. Steuerberaterinnen und Steuerberater
  können Unternehmen auch im Bürger-und Geschäftskundenportal vertreten. Dafür richtet der Steuerpflichtige in seinem Geschäftskundenportal eine Berechtigung für seine/n Steuerberaterin/Steuerberater ein.

 

Weitere Informationen

 

 

DWS Nachrichten

zum Thema ("Vorübergehendes") Home-Office


Nach der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) des Bundes­ministeriums für Arbeit und Soziales, die morgen in Kraft tritt, müssen Arbeit­geber/innen überall dort Homeoffice anbieten, wo die Tätigkeiten es zulassen. Was jetzt für wen gilt und was dabei steuerlich zu beachten ist, erfahren Sie in den neuen und aktualisierten Produkten des DWS-Verlages zu diesem Thema.

Nachstehende Produkte werden angeboten:

Aktualisierte DWS-Merkblätter:

  • Corona-Krise – Homeoffice – vorübergehendes mobiles Arbeiten
  • Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice – Rechtliche und steuerrechtliche Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Corona-Krise – Zunehmende elektronische Kommunikation und Datenschutz
  • Homeoffice – Hinweise für die Umsetzung in Kanzleien  

DWS-Vordrucke:

  • Zusatzvereinbarung zum Anstellungsvertrag über vorübergehendes mobiles Arbeiten (Mobile Office)
  • Zusatzvereinbarung zum Anstellungsvertrag über die Ausübung von Telearbeit  

Neues DWS-Online-Mitarbeiterseminar:

  • Homeoffice in Corona-Zeiten – Steuerliche Besonderheiten und Möglichkeiten

 

Weitere Informationen

 

 

Experten, die sich lohnen

Erfahren Sie mehr über die Imagekampagne

 

 

 

Terminvorschau

 

04.02. u. 04.03.2021
Ausbildung:
Informations-Veranstaltungen für das Bachelorstudium

19.02.2021
Live-Webinar:
Steuerliche Beratung nach der Neuausrichtung von Restrukturierung und Insolvenz

 

10.03.2021
Live-Webinar: Personalgewinnung, -entwicklung & -bindung

30.09.2021
10. Internationaler Steuerberaterkongress in Krakau/Polen

 

 

 

 

Formulare

 

Formulare der Steuerberaterkammer Berlin, zum Beispiel für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates oder die Beantragung einer VDB-Karte, können Sie auf der nachfolgenden Seite herunterladen.

 

 

 

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öchten, können Sie ihn hier abbestellen. 

 

 

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