Von: StBK Berlin - Christine
Krusche
Gesendet: Freitag, 18. Dezember 2020
10:39
An: StBK Berlin - Christine Krusche
Betreff: Verlängerung der
Abgabefristen für Jahressteuererklärungen
Von: Steuerberaterkammer Berlin <newsletter@stbk-berlin.de>
Gesendet: Donnerstag, 17. Dezember 2020 17:10
An:
Betreff: Verlängerung der Abgabefristen für Jahressteuererklärungen
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Corona-Sondernewsletter
17.12.2020
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Verlängerung der Abgabefristen für
Jahressteuererklärungen
Die Koalitions-Fraktionen (CDU/CSU/SPD) haben sich
heute mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) über eine
Fristverlängerung
bis 31.08.2021
abgestimmt.
Eine gesetzliche Regelung soll zeitnah auf den Weg gebracht
werden.
Nachfolgend die Pressemitteilungen der Fraktionen:
„Die Steuerberaterinnen und Steuerberater leisten in der
Corona-Krise einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass die
staatliche Hilfe bei den Corona-geschädigten Unternehmen und
Selbständigen ankommt. Dabei sollen sie nicht in die Situation
kommen, zwischen Corona-Hilfsanträgen einerseits und der
fristgerechten Abgabe von Steuererklärungen andererseits
entscheiden zu müssen.
Deshalb schlagen die Koalitionsfraktionen vor, im nächsten
Steuergesetz die Verlängerung der Abgabefristen für
Jahressteuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2019 zu
verlängern. Diesen Vorschlag haben die Koalitionsfraktionen heute
mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmt. Dabei werden wir
sicherstellen, dass es zu keinen ungerechtfertigten Zinsvorteilen
in Erstattungsfällen kommt.
Bei den weiteren Beratungen werden wir auch darauf achten, dass
eine qualifizierte und kontinuierliche Bearbeitung der Steuererklärungen
bei den steuerberatenden Berufen und in den Finanzämtern
sichergestellt ist und sich durch die Fristverlängerung keine
Steuererklärungen bei den Finanzämtern anhäufen.“
https://www.cducsu.de/presse/pressestatement/verlaengerung-der-abgabefristen-fuer-jahressteuererklaerungen-vorgeschlagen
https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/verlaengerung-abgabefristen-jahressteuererklaerungen
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