Von:                                StBK Berlin - Christine Krusche

Gesendet:                       Freitag, 18. Dezember 2020 09:53

An:                                  StBK Berlin - Christine Krusche

Betreff:                           Aktuelle Informationen der IBB zu den Bundesprogrammen

 

 

Von: Steuerberaterkammer Berlin <newsletter@stbk-berlin.de>
Gesendet: Montag, 14. Dezember 2020 17:34
An:
Betreff: Aktuelle Informationen der IBB zu den Bundesprogrammen

 

Corona-Sondernewsletter

14.12.2020

 

 

 

Aktuelle Informationen der Investitionsbank Berlin (IBB)
zu den Bundesprogrammen
 

Die IBB teilte der Steuerberaterkammer Berlin auf Nachfrage Informationen zu den bekannten Bundesprogrammen mit, die nachstehend wiedergegeben werden.

Überbrückungshilfe II

  • Umfangreiche Auszahlungen sind in Berlin ab dem 14./15.12.2020 zu erwarten, bislang gab es noch laufende Klärungen zwischen dem Land Berlin und dem Bund.
  • Zu etwa einem Drittel der Anträge wurden recht umfangreiche Anfragen an die prüfenden Dritten gestellt, um die Antragsberechtigung eindeutig nachweisen zu können. Dies ist keinesfalls bei allen Anträgen der Fall.
  • Die Funktion „Frage an die Bewilligungsstelle“ (Anleitung siehe Anhang "Weitere Informationen") wird voraussichtlich kommende Woche auf der Plattform bereitgestellt und ermöglicht nun auch den prüfenden Dritten eine proaktive Kommunikation gen Bewilligungsstelle. Bitte nutzen Sie diese nicht für Statusanfragen o.ä., sondern nur zur Mitteilung von entscheidungsrelevanten, neuen Sachverhalten. Die Nutzung der Funktion wird zwangsläufig eine Verzögerung der Bearbeitung und finalen Entscheidung nach sich ziehen.

Novemberhilfe

  • Bislang (Stand 11.12.2020 10 Uhr) wurden 7.422 StB-Anträge mit einem Volumen von ca. 195,55 Mio. EUR durch Ihre Kolleg:innen gestellt, 26,8 Mio. EUR konnten dabei schon einer Abschlagszahlung zugeführt werden. Das alles innerhalb von etwas mehr als zwei Wochen seit Beginn der Antragsfrist!
    Für diese Kraftanstrengung im Sinne der Berliner Wirtschaft möchten wir uns bei Ihnen und Ihren Kolleg:innen herzlichst bedanken!
  • Auszahlungen jenseits der direkt geleisteten Abschlagszahlungen (in Berlin derzeit für 73 % der Antragsteller) werden voraussichtlich erst ab Mitte Januar möglich sein, die Implementierung des technischen Systems, welche den Bewilligungsstellen eine Bearbeitung und Bescheidung ermöglicht, läuft bereits auf Hochtouren.
  • Die limitierte Höhe der Abschlagszahlungen von maximal 10.000 EUR wurde zu Recht von größeren Unternehmen kritisiert, Bund und Ländern arbeiten derzeit an einer Lösung diese auf maximal 50.000 EUR zu erhöhen. Dies wird gleichzeitig aber eine Erhöhung der Prüfquoten in den Bewilligungsstellen nach sich ziehen.
  • Beihilferechtlich setzt die bisherige Novemberhilfe auf der dritten geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 auf. Diese gibt einen Höchstbetrag von 800.000 EUR vor, wobei durch die vorherige Rückführung von Kleinbeihilfe-Krediten (insbesondere KfW-Schnellkredit) die Möglichkeit besteht, den bislang in Anspruch genommenen Betrag um den Rückführungsbetrag zu reduzieren. Zudem ist eine Kumulierung nach De-Minimis-Verordnung (200.000 EUR auf 3 Steuerjahre) ebenfalls zulässig, sofern die Bedingungen erfüllt werden. Da auch die damit erreichte Förderdecke von 1 Mio. EUR für einige Unternehmen bereits ausgereizt ist, arbeitet der Bund derzeit an der Novemberhilfe plus. Diese soll zu späterem Zeitpunkt beantragbar sein und Beihilfen bis zu 4 Mio. EUR auf Basis der Fixkostenbeihilfe 2020 (3 Mio. EUR) + 1 Mio. EUR Novemberhilfe oder sogar Beihilfen über 4 Mio. EUR erlauben, dies aber erst auf Basis einer Notifizierung der EU-Kommission und in Verbindung mit inhaltlichen Anpassungen an der Novemberhilfe.

Dezemberhilfe

  • Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweise zwischen Bund und Ländern sind in Verhandlung.
  • Die Dezemberhilfe wird im Verfahren der Novemberhilfe nachgebildet, auch der erhöhte Abschlag von maximal 50.000 EUR und die damit verbundene erhöhte Prüfquote für die Bewilligungsstellen wird dabei voraussichtlich bereits von Beginn an berücksichtigt.
  • Auch für die Dezemberhilfe wird eine beihilferechtliche Abbildung analog der Novemberhilfe plus erarbeitet.

 

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