Aktuelle
Informationen der Investitionsbank Berlin (IBB)
zu den Bundesprogrammen
Die IBB teilte der Steuerberaterkammer Berlin auf
Nachfrage Informationen zu den bekannten Bundesprogrammen mit,
die nachstehend wiedergegeben werden.
Überbrückungshilfe
II
- Umfangreiche
Auszahlungen sind in Berlin ab dem 14./15.12.2020 zu
erwarten, bislang gab es noch laufende Klärungen zwischen
dem Land Berlin und dem Bund.
- Zu
etwa einem Drittel der Anträge wurden recht umfangreiche
Anfragen an die prüfenden Dritten gestellt, um die
Antragsberechtigung eindeutig nachweisen zu können. Dies ist
keinesfalls bei allen Anträgen der Fall.
- Die
Funktion „Frage an die Bewilligungsstelle“ (Anleitung siehe
Anhang "Weitere Informationen") wird
voraussichtlich kommende Woche auf der Plattform
bereitgestellt und ermöglicht nun auch den prüfenden Dritten
eine proaktive Kommunikation gen Bewilligungsstelle. Bitte nutzen Sie diese
nicht für Statusanfragen o.ä., sondern nur zur Mitteilung
von entscheidungsrelevanten, neuen Sachverhalten.
Die Nutzung der Funktion wird zwangsläufig eine Verzögerung
der Bearbeitung und finalen Entscheidung nach sich ziehen.
Novemberhilfe
- Bislang
(Stand 11.12.2020 10 Uhr) wurden 7.422 StB-Anträge mit einem
Volumen von ca. 195,55 Mio. EUR durch Ihre Kolleg:innen
gestellt, 26,8 Mio. EUR konnten dabei schon einer
Abschlagszahlung zugeführt werden. Das alles innerhalb von
etwas mehr als zwei Wochen seit Beginn der Antragsfrist!
Für
diese Kraftanstrengung im Sinne der Berliner Wirtschaft
möchten wir uns bei Ihnen und Ihren Kolleg:innen herzlichst
bedanken!
- Auszahlungen
jenseits der direkt geleisteten Abschlagszahlungen (in
Berlin derzeit für 73 % der Antragsteller) werden
voraussichtlich erst ab Mitte Januar möglich sein, die
Implementierung des technischen Systems, welche den
Bewilligungsstellen eine Bearbeitung und Bescheidung
ermöglicht, läuft bereits auf Hochtouren.
- Die
limitierte Höhe der Abschlagszahlungen von maximal 10.000
EUR wurde zu Recht von größeren Unternehmen kritisiert, Bund
und Ländern arbeiten derzeit an einer Lösung diese auf
maximal 50.000 EUR zu erhöhen. Dies wird gleichzeitig aber
eine Erhöhung der Prüfquoten in den Bewilligungsstellen nach
sich ziehen.
- Beihilferechtlich
setzt die bisherige Novemberhilfe auf der dritten geänderten
Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 auf. Diese gibt einen
Höchstbetrag von 800.000 EUR vor, wobei durch die vorherige
Rückführung von Kleinbeihilfe-Krediten (insbesondere
KfW-Schnellkredit) die Möglichkeit besteht, den bislang in
Anspruch genommenen Betrag um den Rückführungsbetrag zu
reduzieren. Zudem ist eine Kumulierung nach
De-Minimis-Verordnung (200.000 EUR auf 3 Steuerjahre)
ebenfalls zulässig, sofern die Bedingungen erfüllt werden.
Da auch die damit erreichte Förderdecke von 1 Mio. EUR für
einige Unternehmen bereits ausgereizt ist, arbeitet der Bund
derzeit an der Novemberhilfe plus. Diese soll zu späterem
Zeitpunkt beantragbar sein und Beihilfen bis zu 4 Mio. EUR
auf Basis der Fixkostenbeihilfe 2020 (3 Mio. EUR) + 1 Mio.
EUR Novemberhilfe oder sogar Beihilfen über 4 Mio. EUR
erlauben, dies aber erst auf Basis einer Notifizierung der
EU-Kommission und in Verbindung mit inhaltlichen Anpassungen
an der Novemberhilfe.
Dezemberhilfe
- Verwaltungsvereinbarungen
und Vollzugshinweise zwischen Bund und Ländern sind in
Verhandlung.
- Die
Dezemberhilfe wird im Verfahren der Novemberhilfe
nachgebildet, auch der erhöhte Abschlag von maximal 50.000
EUR und die damit verbundene erhöhte Prüfquote für die
Bewilligungsstellen wird dabei voraussichtlich bereits von
Beginn an berücksichtigt.
- Auch
für die Dezemberhilfe wird eine beihilferechtliche Abbildung
analog der Novemberhilfe plus erarbeitet.
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