Von:                                Steuerberaterkammer Berlin <newsletter@stbk-berlin.de>

Gesendet:                       Freitag, 3. Juli 2020 18:10

An:                                  StBK Berlin - Christine Krusche

Betreff:                           Sondernewsletter - Corona-Krise - Überbrückungshilfe

 

>>> Corona-Krise <<<

- Aktuelles zur Überbrückungshilfe -

 

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder,


das Bundeskabinett hat am 12.06.2020 beschlossen, dass im Rahmen des Konjunkturpakets zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen bei Corona-bedingtem Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen mit einem Volumen von maximal 25 Mrd. Euro aufgelegt wird. Demnach soll für die Monate Juni bis August 2020 branchenübergreifend Überbrückungshilfe gewährt werden.

Vorgesehen ist ein rein digitales Verfahren mit einem zentralen Portal für die Antragsstellung, das vom Bund bereitgestellt wird. Die Bearbeitung der Anträge und Auszahlung der Zuschüsse erfolgt über die Bundesländer. Die Abwicklung der Überbrückungshilfe in Berlin wird durch die Investitionsbank Berlin (IBB) erfolgen.

Der Starttermin für die Antragstellung zur Überbrückungshilfe soll voraussichtlich in der kommenden Woche der 08.07.2020 sein.

Softwareanbieter arbeiten mit Hochdruck daran, dass Daten über eine Schnittstelle direkt aus Ihren Programmen zur Verfügung gestellt werden können.

Derzeit findet täglich eine Telefonkonferenz in einem Steuerungskreis bezüglich der Abwicklung der Überbrückungshilfe in Berlin statt, an der die Steuerberaterkammer Berlin, Vertreter der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie die Investitionsbank Berlin (IBB) teilnehmen.

Eine Antragstellung ohne die Einbindung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers soll nicht möglich sein. Der Antrag muss über ein zentrales Portal des Bundes gestellt werden. Dazu ist eine Registrierung als Steuerberaterin oder Steuerberater notwendig. Details hierzu sind noch nicht bekannt. Richtig ist, dass eine E-Mail-Adresse zur Registrierung und Bestätigung der Berufsträgereigenschaft benötigt wird. Diese wird mit dem amtlichen Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) bzw. dem Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) abgeglichen.

Eine weitere wichtige Information aus dem Steuerungskreises ist, dass es eine zeitliche Priorisierung im Zusammenhang mit der Antragstellung nicht geben soll.

Zur Unterstützung des Berufsstandes hat die BStBK umfangreiches Informationsmaterial für die Steuerberater und ihre Mandanten zusammengestellt. Dies umfasst einen FAQ-Katalog, Checklisten und  eine vom Arbeitskreis der StBK München erstellte Muster-Zusatzvereinbarung. Der FAQ-Katalog enthält die der BStBK bis heute vorliegenden Informationen.

Die Unterlagen finden Sie hier.

Sobald uns weitere Informationen zur Verfügung stehen, werden wir Sie umgehend informieren.

 

 

Überbrückungshilfe für KMU – Ihre Mithilfe wird gebraucht


Die Bundessteuerberaterkammer und die Wirtschaftsprüferkammer haben sich seit dem Beginn der Verhandlungen mit dem Bund dafür eingesetzt und begrüßen ausdrücklich, dass der Bund für das neue Programm zwingend die Einbindung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers vorsieht.

Die Wahrnehmung einer Funktion als Compliance-Instanz durch Sie - als besonders qualifizierte Berufsträger - wird die Antragsqualität massiv verbessern, das gesamte Verfahren beschleunigen und dabei helfen, Missbrauch wirksam zu verhindern.

Ihre Mithilfe wird gebraucht!

Hierzu wendet sich auch der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Herr Professor Dr. Hartmut Schwab, mit einem persönlichen Aufruf direkt an Sie und bittet um Ihre Unterstützung. Dieses Schreiben finden Sie hier.

 

 

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