>>> Corona-Krise <<<
- Aktuelles
zur Überbrückungshilfe -
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Sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder,
die neue
Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
ist seit heute für die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
freigeschaltet.
Im Zusammenhang mit dem Durchlaufen des Registrierungsverfahrens bitten
wir, folgendes zu berücksichtigen.
Eine PIN-Nummer wird per Post an Ihre beim Berufsregister
(Bundessteuerberaterkammer/ Wirtschaftsprüferkammer) registrierte
Adresse verschickt.
Beachten
Sie bitte:
Der PIN-Brief wird mit dem Hinweis "Zu Händen der
Geschäftsleitung" verschickt. Es wird 2 - 3 Werktage dauern,
bis der PIN-Brief bei Ihnen eintrifft.
Sobald Sie den PIN-Brief erhalten haben, können Sie sich über die
reguläre Anmeldeseite anmelden und werden automatisch auf dieses
Eingabefenster weitergeleitet.
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Ihre
Mithilfe wird gebraucht
Über den Kreis Ihrer Mandanten hinaus werden sicherlich auch
Unternehmen und Selbständige, die bisher nicht von Ihnen betreut
wurden, bei Ihnen um Unterstützung nachfragen. Für diesen
Personenkreis wird aufgrund der wichtigen Funktion als
Compliance-Faktor um Ihre Unterstützung gebeten, auch wenn dies
einen größeren Aufwand bedeutet.
An Ihre Unterstützung appellieren ausdrücklich der Präsident der Steuerberaterkammer
Berlin, Herr Alexander C. Schüffner, der Finanzsenator, Herr Dr.
Matthias Kollatz, und die Wirtschaftssenatorin, Frau Ramona Pop,
in einem gemeinsamen Schreiben.
Dieses gemeinsame Schreiben finden Sie hier.
Es wird gesondert auf folgendes hingewiesen:
Die Kosten für den Steuerberater müssen vom Antragsteller selbst
getragen werden, und zwar für beide Phasen (Antragstellung und
spätere Überprüfung). Sie sind aber im Rahmen der
Überbrückungshilfe grundsätzlich erstattungsfähig. Sofern der
Steuerberater im Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Rechnung
gelegt hat, sind die Kosten zu schätzen und als Fixkosten im
ersten Fördermonat einzubeziehen. Der Anteil der Erstattung
entspricht dem Erstattungssatz der Corona-Überbrückungshilfe im
ersten Fördermonat. Die restlichen Kosten sind selbst zu tragen.
Der Antragsteller hat in Vorleistung zu gehen.
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Eingabe
an Bundesminister Altmaier zur
"Corona-Überbrückungshilfe"
Die Präsidenten von Bundessteuerberaterkammer (BStBK), Deutschem
Steuerberaterverband (DStV) und Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
haben zur „Corona Überbrückungshilfe“ am 06.07.2020 eine Eingabe
an Herrn Bundesminister Peter Altmaier versendet.
Dabei sprachen sich die Präsidenten insbesondere dafür aus, dass
Rückzahlungen zu hoch bemessener sowie bereits ausgezahlter
Überbrückungshilfe keiner Verzinsung unterliegen sollten und eine
Auszahlung eines sich aus der Schlussabrechnung ergebenden
Mehrbetrags vorgesehen werden sollte.
Darüber hinaus wurde zur Vermeidung eines „Windhundrennens“ um
die Überbrückungshilfe angeregt, dass Anträge, soweit frist- und
formgerecht gestellt, auf jeden Fall berücksichtigt werden
sollten und darauf auch explizit hinzuweisen sei.
Die Eingabe finden Sie hier.
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