Von:                                StBK Berlin - Christine Krusche

Gesendet:                       Donnerstag, 9. Juli 2020 11:39

An:                                  StBK Berlin - Christine Krusche

Betreff:                           Sondernewsletter - Corona-Krise - Aktuelles zur Überbrückungshilfe

 

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>>> Corona-Krise <<<

- Aktuelles zur Überbrückungshilfe -

 

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder,

 

die neue Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ist seit heute für die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer freigeschaltet.

Im Zusammenhang mit dem Durchlaufen des Registrierungsverfahrens
bitten wir, folgendes zu berücksichtigen.

Eine PIN-Nummer wird per Post an Ihre beim Berufsregister (Bundessteuerberaterkammer/ Wirtschaftsprüferkammer) registrierte Adresse verschickt.

Beachten Sie bitte:
Der PIN-Brief wird mit dem Hinweis "Zu Händen der Geschäftsleitung" verschickt. Es wird 2 - 3 Werktage dauern, bis der PIN-Brief bei Ihnen eintrifft.

Sobald Sie den PIN-Brief erhalten haben, können Sie sich über die reguläre Anmeldeseite anmelden und werden automatisch auf dieses Eingabefenster weitergeleitet.

 

 

Ihre Mithilfe wird gebraucht


Über den Kreis Ihrer Mandanten hinaus werden sicherlich auch Unternehmen und Selbständige, die bisher nicht von Ihnen betreut wurden, bei Ihnen um Unterstützung nachfragen. Für diesen Personenkreis wird aufgrund der wichtigen Funktion als Compliance-Faktor um Ihre Unterstützung gebeten, auch wenn dies einen größeren Aufwand bedeutet.

An Ihre Unterstützung appellieren ausdrücklich der Präsident der Steuerberaterkammer Berlin, Herr Alexander C. Schüffner, der Finanzsenator, Herr Dr. Matthias Kollatz, und die Wirtschaftssenatorin, Frau Ramona Pop, in einem gemeinsamen Schreiben.

Dieses gemeinsame Schreiben finden Sie hier.

Es wird gesondert auf folgendes hingewiesen:

Die Kosten für den Steuerberater müssen vom Antragsteller selbst getragen werden, und zwar für beide Phasen (Antragstellung und spätere Überprüfung). Sie sind aber im Rahmen der Überbrückungshilfe grundsätzlich erstattungsfähig. Sofern der Steuerberater im Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Rechnung gelegt hat, sind die Kosten zu schätzen und als Fixkosten im ersten Fördermonat einzubeziehen. Der Anteil der Erstattung entspricht dem Erstattungssatz der Corona-Überbrückungshilfe im ersten Fördermonat. Die restlichen Kosten sind selbst zu tragen. Der Antragsteller hat in Vorleistung zu gehen.

 

 

Eingabe an Bundesminister Altmaier zur "Corona-Überbrückungshilfe"


Die Präsidenten von Bundessteuerberaterkammer (BStBK), Deutschem Steuerberaterverband (DStV) und Wirtschaftsprüferkammer (WPK) haben zur „Corona Überbrückungshilfe“ am 06.07.2020 eine Eingabe an Herrn Bundesminister Peter Altmaier versendet.

Dabei sprachen sich die Präsidenten insbesondere dafür aus, dass Rückzahlungen zu hoch bemessener sowie bereits ausgezahlter Überbrückungshilfe keiner Verzinsung unterliegen sollten und eine Auszahlung eines sich aus der Schlussabrechnung ergebenden Mehrbetrags vorgesehen werden sollte.

Darüber hinaus wurde zur Vermeidung eines „Windhundrennens“ um die Überbrückungshilfe angeregt, dass Anträge, soweit frist- und formgerecht gestellt, auf jeden Fall berücksichtigt werden sollten und darauf auch explizit hinzuweisen sei.

Die Eingabe finden Sie hier.

 

 

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