Sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder,
das Bundeskabinett hat am 12.06.2020 beschlossen, dass im Rahmen
des Konjunkturpakets zur Sicherung der Existenz von kleinen und
mittelständischen Unternehmen bei Corona-bedingtem Umsatzausfall
ein Programm für Überbrückungshilfen mit einem Volumen von
maximal 25 Mrd. Euro aufgelegt wird. Demnach soll für die Monate
Juni bis August 2020 branchenübergreifend Überbrückungshilfe
gewährt werden.
Vorgesehen ist ein rein digitales Verfahren mit einem zentralen
Portal für die Antragsstellung, das vom Bund bereitgestellt wird.
Die Bearbeitung der Anträge und Auszahlung der Zuschüsse erfolgt
über die Bundesländer. Die Abwicklung der Überbrückungshilfe in
Berlin wird durch die Investitionsbank Berlin (IBB) erfolgen.
Der Starttermin
für die Antragstellung zur Überbrückungshilfe soll
voraussichtlich in der kommenden Woche der 08.07.2020 sein.
Softwareanbieter arbeiten mit Hochdruck daran, dass Daten über
eine Schnittstelle direkt aus Ihren Programmen zur Verfügung
gestellt werden können.
Derzeit findet täglich eine Telefonkonferenz in einem
Steuerungskreis bezüglich der Abwicklung der Überbrückungshilfe
in Berlin statt, an der die Steuerberaterkammer Berlin, Vertreter
der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie
die Investitionsbank Berlin (IBB) teilnehmen.
Eine Antragstellung ohne die Einbindung eines Steuerberaters,
Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers soll nicht
möglich sein. Der Antrag muss über ein zentrales Portal des
Bundes gestellt werden. Dazu ist eine Registrierung als
Steuerberaterin oder Steuerberater notwendig. Details hierzu sind
noch nicht bekannt. Richtig ist, dass eine E-Mail-Adresse zur
Registrierung und Bestätigung der Berufsträgereigenschaft
benötigt wird. Diese wird mit dem amtlichen
Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
bzw. dem Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
abgeglichen.
Eine weitere wichtige Information aus dem Steuerungskreises ist,
dass es eine zeitliche Priorisierung im Zusammenhang mit der
Antragstellung nicht geben soll.
Zur Unterstützung des Berufsstandes hat die BStBK umfangreiches
Informationsmaterial für die Steuerberater und ihre Mandanten
zusammengestellt. Dies umfasst einen FAQ-Katalog, Checklisten
und eine vom Arbeitskreis der StBK München erstellte
Muster-Zusatzvereinbarung. Der FAQ-Katalog enthält die der BStBK
bis heute vorliegenden Informationen.
Die Unterlagen finden Sie hier.
Sobald uns weitere Informationen zur Verfügung stehen, werden wir
Sie umgehend informieren.
|