Von:                                Steuerberaterkammer Berlin <newsletter@stbk-berlin.de>

Gesendet:                       Montag, 6. Juli 2020 17:27

An:                                  StBK Berlin - Christine Krusche

Betreff:                           Newsletter 17/2020

 

Newsletter 17/2020

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
heute erhalten Sie unseren Newsletter 17/2020.

 

Willkommen bei der Steuerberaterkammer Berlin. Wir wahren die beruflichen Belange unserer über 4000 Mitglieder, sind aber auch Kontrollorgan und damit Ansprechpartner für deren Mandantinnen und Mandanten. Erfahren Sie mehr über unsere Aufgaben und Tätigkeitsbereiche.

 

 

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CORONA-KRISE-FAQ-Katalog


Häufig gestellte Fragen an Steuerberaterinnen und Steuerberater im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise (FAQ-Katalog).

Den fortlaufend aktualisierten „FAQ-Katalog“ der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) finden Sie hier.

 

 

Beiträge

 

 

06.07.2020

Novellierung der Steuerberatervergütungsverordnung am 01.07.2020 in Kraft getreten


Am 29.06.2020 wurde die „Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ im Bundesgesetzblatt (BGBL. I 2020, S. 1495) veröffentlicht.

Die in Art. 8 der Verordnung enthaltenen Änderungen der Steuerberatervergütungsverordnung sind damit zum 01.07.2020 in Kraft getreten (vgl. Art. 11 Nr. 3 der Verordnung).

Die aktuelle Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) finden Sie hier.

 

 

06.07.2020

Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zur Steuerberatervergütung ab 01.07.2020


Die neue Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und die Senkung der Umsatzsteuersätze sind am 01.07.2020 in Kraft getreten. Hinsichtlich des Anwendungszeitpunktes der neu gefassten StBVV gab es in den Steuerberaterkammern zahlreiche Anfragen. Daneben gab es unterschiedliche Auffassungen zur Anwendung der korrekten Umsatzsteuersätze im Zusammenhang mit der Abrechnung der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Streitig war, ob es sich bei der Finanzbuchhaltung um eine Jahres- oder eine Teilleistung handelt und wie die Endabrechnung der Finanzbuchhaltung zu gestalten ist.

Die BStBK hat ihre Auffassung zu diesen Fragen in den beigefügten Hinweisen dargestellt, die Sie hier finden.

 

 

06.07.2020

Eingabe der Bundessteuerberaterkammer an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu folgenden Themen:

  • Zeitnahe Umsetzung der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz
  • Nachbesserungen im COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz
  • Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise hat die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) mit der beigefügten Eingabe an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine schnelle Umsetzung der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz angemahnt und Nachbesserungen im COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz gefordert.

Die BStBK hat noch einmal die Notwendigkeit von Nachbesserungen für Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und die fehlende Rechtssicherheit im Falle einer späteren Insolvenz gerade auch vor dem Tätigwerden der Steuerberater bei der Beantragung der Überbrückungshilfen aufgezeigt.

Weitere Details und Ausführungen entnehmen Sie bitte der nachstehenden Eingabe.

Eingabe der BStBK an das BMJV

 

 

06.07.2020

Hinweise für schnelle Auszahlung von Kurzarbeitergeld


Die Arbeitsagentur Berlin-Brandenburg ZLP weist im Zusammenhang mit der Beantragung von Kurzarbeitergeld auf folgendes hin:

Damit das Kurzarbeitergeld schnellstmöglich an die Unternehmen ausgezahlt werden kann, wird um Ihre Unterstützung gebeten.

Bei der Bearbeitung ergeben sich einige Schwerpunkte, welche durch Nachfragen und Nachforderung von Unterlagen bei den Arbeitgebern die Auszahlung verzögern:

  • Fehlende Angabe der Gesamtbeschäftigtenzahl im Kurzarbeitergeldantrag
  • Fehlerhafte Angabe zu Gesamtbetrieb/Betriebsabteilung
  • Fehlende Anzeige für Kurzarbeit
  • Keine fristgerechte Anzeigenstellung durch den Arbeitgeber
  • Unvollständig ausgefüllte Antragsunterlagen, z. B. keine Angabe der Bankverbindung
  • Fehlende Unterschrift auf den Antragsunterlagen
  • Verwendung veralteter Antragsunterlagen
  • Angabe von Gesellschafter-Geschäftsführern in der Abrechnungsliste ohne Nachweis der Gesellschafteranteile
  • Angaben im Antrag nicht leserlich
  • Unvollständige Einreichung der Unterlagen, z.B. fehlende Abrechnungsliste, fehlende Vollmacht für das Steuerbüro

Bitte nutzen Sie den Kurzantrag unter https://www.arbeitsagentur.de/datei/kurzantrag-kug-107_ba146383.pdf und die Abrechnungsliste unter https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug108_ba013010.pdf.

Die Übergabe der Anträge und fehlender Unterlagen ist jetzt auch ohne Registrierung online über die Kurzarbeit-App oder über den UPLOAD Service der Bundesagentur für Arbeit möglich. Zugang erhalten Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter https://faktor-a.arbeitsagentur.de/arbeitswelt-gestalten/kurzarbeitergeld-die-10-haeufigsten-fehler/.

 

 

06.07.2020

Aktualisierung: FAQ-Katalog zur gemeinsam von BStBK und DStV erarbeiteten Muster-Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen (Stand: Juni 2020)


Der nachstehenden Anlage können Sie den FAQ-Katalog der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) zur Muster-Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen im pdf-Format entnehmen.

Der FAQ-Katalog bietet Berufsangehörigen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) eine Hilfestellung bei der Anwendung der Musterverfahrensdokumentation in der Praxis.

FAQ-Katalog zur Muster-Verfahrensdokumentation

 

 

06.07.2020

Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise

 

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat eine Stellungnahme zum o. g. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages abgegeben.

Diese Stellungnahme finden Sie hier.

 

 

06.07.2020

DWS Nachrichten


Der DWS-Verlag bietet nachstehende Produkte an:

  • Neues Merkblatt
    Corona-Krise – Wenn die Lieferung ausfällt, was dann? – Praxishinweise für die Vertragsabwicklung
  • Neues Merkblatt
    Corona-Krise - Finanzhilfen für Kleinstbetriebe, kleine und mittelgroße Unternehmen
  • Aktualisiertes DWS-Merkblatt
    Absenkung der Umsatzsteuer – Zur temporären Steuersatzsenkung 2020
  • Aktualisiertes DWS-Merkblatt
    Umsatzsteuer in der Gastronomie – Zur coronabedingten Anpassung des Umsatzsteuersatzes
  • Neues DWS-Merkblatt
    Steuerliche Maßnahmen des Konjunkturpakets 2020 – Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
  • Neues DWS-Merkblatt
    Corona-Soforthilfen für KMU – behalten, zurückzahlen, bestraft werden? – Das müssen Steuerberater wissen

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 

Experten, die sich lohnen

Erfahren Sie mehr über die Imagekampagne

 

 

 

Terminvorschau

 

09.09.2020
Beratung von Mandanten in der Krise: Rechnungslegung, Insolvenzrecht, Haftungsrisiken für StB – unter Berücksichtigung der neuen Hinweise der BStBK zur Jahresabschlusserstellung bei Krisenunternehmen

07.10.2020
Personalgewinnung,
Personalentwicklung
und Personalbindung

 

08.10.2020
Workshop: Professionelle Mitarbeiterführung in der StB-Kanzlei

03.12.2020
Update 2020:
Aktuelle Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht

 

 

 

 

Formulare

 

Formulare der Steuerberaterkammer Berlin, zum Beispiel für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates oder die Beantragung einer VDB-Karte, können Sie auf der nachfolgenden Seite herunterladen.

 

 

 

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