Sehr
geehrte Damen und Herren,
heute erhalten Sie unseren Newsletter 14/2020.
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Willkommen bei der Steuerberaterkammer Berlin. Wir
wahren die beruflichen Belange unserer über 4000 Mitglieder, sind
aber auch Kontrollorgan und damit Ansprechpartner für deren
Mandantinnen und Mandanten. Erfahren Sie mehr über unsere
Aufgaben und Tätigkeitsbereiche.
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09.06.2020
Corona-Krise:
Gestärkt aus der Krise - Konjunkturprogamm der Koalition
Bundesfinanzministers Olaf Scholz und
Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier haben ein gemeinsames
Schreiben zum Konjunkturprogramm, das am 03.06.2020 vom
Koalitionsausschuss beschlossen wurde, veröffentlicht.
Dieses Schreiben finden Sie hier.
Das Ergebnis des Koalitionsausschusses v. 03.06.2020 finden Sie hier.
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09.06.2020
Licht
und Schatten beim Konjunkturpaket der Bundesregierung
Nach Einschätzung der Bundessteuerberaterkammer
hilft die vorgesehene Ausweitung des Verlustrücktrags im aktuell
vorliegenden Konjunkturpaket der Bundesregierung vielen
Unternehmen bei ihrer Liquiditätsplanung. BStBK-Präsident Prof.
Hartmut Schwab ist überzeugt: „Damit die Eigenkapitalbasis
unserer Mandanten gestärkt ist und Insolvenzen verhindert werden
können, müssen die aktuell entstehenden Verluste unmittelbar mit
Gewinnen aus den Vorjahren verrechnet werden können. Neben der
nun avisierten betragsmäßigen Ausweitung der
Verlustrücktragsmöglichkeit ist nach unserer Auffassung
allerdings auch eine zeitliche Ausweitung des
Verlustrücktragszeitraum auf mindestens zwei weitere Jahre
erforderlich und sollte bei der gesetzlichen Umsetzung
berücksichtigt werden.“
Die zusätzlich in Aussicht gestellte Möglichkeit zur Bildung
einer steuerlichen Corona-Rücklage befürwortet Schwab ebenfalls:
„Die Bundessteuerberaterkammer hatte in der Vergangenheit immer
wieder darauf hingewiesen: Es ist wichtig, dass unsere Mandanten
einen gewinnwirksamen Passivposten für die im Jahr 2020
erwarteten Verluste bilden können. Und das bereits für den
Veranlagungszeitraum 2019. So können Unternehmen, die im Jahr
2019 noch erfolgreich waren, steuerlich entlastet werden, um die
hierdurch gewonnenen Mittel zur Bewältigung der Krise
einzusetzen. Erfreulich, dass der Gesetzgeber unseren Impuls
aufgegriffen hat.“
Die geplante Absenkung der Mehrwertsteuersätze wird für
Unternehmen und Verbraucher einige spürbare Veränderungen
bringen. Schwab bezweifelt, dass diese Absenkung auch in Gänze an
die Verbraucher weitergegeben wird. „Mit großer Sorge sehen wir
den erheblichen Bürokratie- und Umstellungsaufwand, der alle
Unternehmen betreffen wird, denn es handelt sich um ein
Massenverfahren. Die notwendige IT-Anpassung von Kassensystemen,
Warenwirtschaftssystemen, Buchhaltungssystemen, Fakturaprogrammen
etc. wird kaum innerhalb dieser kurzen Zeit – fehlerfrei –
realisierbar sein.“, so Schwab.
Völlig ungeklärt sind viele umsatzsteuerliche Detailfragen wie
bspw. Fragen zu den Dauerrechnungen, Anzahlungen und Gutscheinen.
Hier appelliert die Bundessteuerberaterkammer an das
Bundesfinanzministerium, noch bis Mitte Juni 2020 ein
entsprechendes Schreiben zur geplanten Umstellung zu
veröffentlichen.
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09.06.2020
Stopp
dem Missbrauch von Fördermitteln: Steuerberater als „Gütesiegel“
bei der Beantragung von Überbrückungshilfen
Ein Bestandteil des Konjunkturpaketes vom
03.06.2020 ist auch eine neue Überbrückungshilfe für
Corona-geschädigte Unternehmen bzw. Selbständige. Betroffene
kleinere Unternehmen und Selbständige sollen für den Zeitraum
Juni bis Dezember 2020 einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss zu den
Fixkosten erhalten. Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der
Bundessteuerberaterkammer (BStBK), begrüßt diese Initiative, mit
der die zeitkritische „Mittelstandslücke“ geschlossen und ein
Anschluss an die auslaufenden Programme der „ersten Stufe“
hergestellt werden soll.
Schwab: „Um Missbrauchsfälle auszuschließen, setzt der
Gesetzgeber bei der Bewilligung der Soforthilfen auf das
Gütesiegel der Steuerberater. Denn die Fördergelder fließen erst,
wenn Steuerberater die geltend gemachten Umsatzrückgänge und
fixen Betriebskosten in geeigneter Weise geprüft und bestätigt
haben. Als Organ der Steuerrechtspflege nehmen wir diese Aufgabe
entschlossen an und sichern damit ab, dass Steuergelder wirklich
nur da ankommen, wo sie auch hingehören.“
Weiter führt Schwab aus: „Missbrauch von Fördergeldern hat so
keine Chance mehr. Um sicher zu stellen, dass das Gütesiegel auch
von einem zugelassenen Steuerberater erteilt wurde, muss es einen
Abgleich mit dem Berufsregister der Steuerberaterkammern geben.
Denn nur hier geführte Personen sind über unser Berufsrecht an
strikte gesetzliche Auflagen gebunden. Nur sie können diese
Bestätigung erteilen.“ Für BStBK-Präsident Prof. Hartmut Schwab
steht fest: „Damit diese wichtige Maßnahme wirklich Wirkung
zeigt, sollte hier ein bundeseinheitliches Vorgehen beschlossen
werden. Die Zeit der Flickenteppiche ist hoffentlich bald vorbei.“
Damit die Unternehmen zügig auf die Fördermittel zugreifen
können, setzt sich die Bundessteuerberaterkammer aktuell für ein
möglichst einfaches, automatisiertes und bundeseinheitliches
Verfahren ein.
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09.06.2020
Träger
der Rentenversicherung prüfen seit dem 02.06.2020 wieder vor Ort
Die Rentenversicherungsträger nehmen seit
02.06.2020 die seit Mitte März dieses Jahres ausgesetzten
Betriebsprüfungen bei Arbeitgebern und Steuerberatern vor Ort
wieder auf. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hatte sich im
Vorweg mit der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ins Benehmen
gesetzt, um die aktuelle Situation in den Steuerberaterkanzleien
zu erfragen.
Die DRV verweist in „summa summarum - Newsletter zur
Wiederaufnahme der Betriebsprüfungen vor Ort“ auf die
im Folgenden dargestellte Vorgehensweise, auf die auch im FAQ-Katalog zur Corona-Krise (Frage 27)
der Bundessteuerberaterkammer hingewiesen wird.
Nach der Aufhebung einer Reihe von Kontaktbeschränkungen in den
vergangenen Wochen haben die Rentenversicherungsträger
beschlossen, ab dem 02.06.2020 wieder Betriebsprüfungen vor Ort
durchzuführen. Vorrangig werden dabei Arbeitgeber mit 20 und mehr
Beschäftigten und Steuerberater angesprochen.
Die Prüfer werden in jedem Fall zunächst telefonisch mit dem
Arbeitgeber oder Steuerberater Kontakt aufnehmen. Abgesehen von
einer möglichen Terminabsprache geht es der DRV Bund dabei darum,
- vor
dem Hintergrund einer bei vielen Arbeitgebern und
Steuerberatern möglichen Belastungs- oder Krisensituation
einen verbindlichen, persönlichen Kontakt zwischen dem
Prüfer und dem Verantwortlichen herzustellen,
- ggf.
Corona-bedingte Verschiebungswünsche in Erfahrung zu
bringen,
- Informationen
über die örtlichen Bedingungen und die Einhaltung des
Arbeitsschutzes einzuholen,
- Informationen
über Möglichkeiten zu vermitteln und einzuholen, ob und wie
ein Vor-Ort- Aufenthalt auf ein zeitliches Minimum begrenzt
werden kann (z. B. Teilnahme an der euBP, Abholung/Zusendung
von Unterlagen).
Wünschen der Arbeitgeber und Steuerberater nach
einer Verschiebung der Prüfung wegen der Corona-Krise wird
entsprochen.
Steuerberater sollten – soweit noch nicht geschehen – den Einsatz
der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (die euBP) in der
Sozialversicherung ausloten. Durch die euBP lässt sich die
Prüfung vor Ort auf ein Mindestmaß begrenzen bzw. unter Umständen
sogar ganz vermeiden. Ab dem 01.01.2023 wird die euBP
hinsichtlich der Lohndaten mit einer Übergangfrist verpflichtend
eingeführt (siehe Newsletter 13/2020)
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09.06.2020
BStBK
setzt angemessene Vergütung für Steuerberater durch
Vergangenen Freitag brachte der Bundesrat die
Novellierung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) auf
den Weg.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) initiierte den
Novellierungsprozess und konnte alle ihre wesentlichen
Forderungen durchsetzen – ein großer Erfolg für den Berufsstand!
Die neue StBVV tritt voraussichtlich zum 01.07.2020 als Teil der
„5. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ in Kraft.
Im Detail konnte die BStBK erreichen, dass der Gesetzgeber die
StBVV erstmals seit neun Jahren an die wirtschaftlichen
Entwicklungen anpasst, sie praxistauglich gestaltet und
Steuerberater angemessen vergütet werden. Die zentralen
Verbesserungen für den Berufsstand sind:
Angleichung an
das Vergütungsrecht der Rechtsanwälte
BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab: „Nach langer
Durststrecke und dem Ritterschlag zum Organ der
Steuerrechtspflege im letzten Jahr hebt der Gesetzgeber unseren
Berufsstand auch bei der Vergütung mit den Rechtsanwälten auf
eine Stufe. Ein wichtiger Meilenstein, denn gleicher Tätigkeit
gebührt gleiche Bezahlung.“ Vertritt ein Steuerberater also
seinen Mandanten bspw. in einem Einspruchsverfahren gegenüber den
Verwaltungsbehörden oder prüft er die Erfolgsaussichten eines
Rechtsmittels, wird zukünftig direkt auf das Vergütungsrecht der
Rechtsanwälte verwiesen. Das soll auch ein erneutes
Auseinanderdriften der Vergütungssätze verhindern. Weiter führt
Schwab aus: „Die angepasste Bezahlung ist auch als Anerkennung
für die qualitativ hochwertige Beratung unseres Berufsstands zu
verstehen. Das freut uns sehr! Gerade in Zeiten der Corona-Krise
zeigt unser Berufsstand außerordentlichen Einsatz.“
Elektronische
Rechnungsstellung in Textform möglich
Steuerberater können mit der neuen StBVV ihre Rechnungen auch elektronisch,
bspw. per E-Mail, an ihren Mandanten verschicken, wenn der
zugestimmt hat. Die Zustimmung muss dabei nicht per Unterschrift
erfolgen, eine E-Mail reicht aus. Schwab: „Die elektronische
Rechnungstellung mit der Textform zu vereinfachen, ist ein von
der BStBK lange geforderter Schritt in die digitale Zukunft. So
können Steuerberater ihre Rechnungen zukünftig ohne Medienbruch
einfach digital verschicken. Das erleichtert den Kanzleialltag
ungemein.“
Vergütung an
wirtschaftliche Entwicklung angepasst
Zudem erhöht der Gesetzgeber die Werte in den Tabellen der StBVV,
die u. a. die Vergütung für Beratungs- oder
Buchführungstätigkeiten festlegen, linear um 12 Prozent. Die
angepasste Vergütung gleicht die Inflation aus und ermöglicht es
Steuerberatern, die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen
allgemeinen Geschäftskosten und Preise zu kompensieren. Neben
höheren Mieten und Personalkosten sind das u. a. die
Aufwendungen, die Berufsträger für die Digitalisierung ihrer
Kanzlei aufgebracht haben. Auch besonders erfreulich sind die
Anpassungen in der StBVV bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
(EÜR): Sowohl der Oberwert für die Rahmengebühr als auch der
Mindestgegenstandswert werden erhöht und somit dem deutlichen
Mehraufwand bei der Erstellung der EÜR Rechnung getragen.
Mit der Novellierung konnte die BStBK die StBVV nachhaltig
stärken – ein sehr gutes Ergebnis für den Berufsstand. Denn mit
74,5 Prozent rechnet der weit überwiegende Anteil der
Steuerberater auf Grundla-ge der StBVV ab – das zeigt die letzte
STAX-Auswertung der BStBK aus dem Jahr 2018. Nach dem Motto „nach
der Novelle ist vor der Novelle“ setzt sich die BStBK auch in
Zukunft dafür ein, dass die StBVV kontinuierlich angepasst wird.
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09.06.2020
Mehr
Digitalisierung in der Lohnabrechnung
Am 05.06.2020 hat das 7. SGB IV Änderungsgesetz den Bundesrat
passiert. Damit wurden viele digitale Verbesserungen in der
Lohnabrechnung umgesetzt. So wird u. a. die elektronisch
unterstützte Betriebsprüfung (euBP) in der Sozialversicherung mit
einer Übergangsfrist allerspätestens bis zum 31.12.2026
verpflichtend.
BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab: „Wir begrüßen die
weitere Digitalisierung in der Lohnabrechnung, die mit diesem
Gesetz einhergeht. Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung
zeigt aber auch deutlich, dass Digitalisierung keine
Einbahnstraße sein darf. Nicht nur die Finanzverwaltung darf von
der Digitalisierung profitieren. Denn noch sind unsere
Forderungen nach einer Rückübertragung der Daten für
Meldekorrekturen nicht umgesetzt. Auch die Integration der
digitalen Belegübertragung fehlt noch.“
Weiter sieht das Gesetz einige Verbesserungen im Abrufverfahren
der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) vor und
zwar noch vor dessen Einführung zum 01.01.2022. Die BStBK brachte
sich hierzu im Vorfeld aktiv ein. Erfreulich ist, dass der
Gesetzgeber die BStBK-Anregung aufgegriffen hat, die eAU ab dem
01.07.2021 in einer Pilotphase zu testen. Durch die eAU soll der
„gelbe Zettel“ bei einer Krankschreibung aus der Lohnabrechnung verbannt
werden.
Die Bundessteuerberaterkammer begrüßt, dass das 7. SGB IV
Änderungsgesetz ihre grundsätzliche Forderung aufgreift, für neue
digitale Verfahren eine längere Pilotphase einzurichten, um die
Verfahren massetauglich zu machen. Die BStBK wird sich auch
weiterhin bei der Einführung und der Verbesserung bestehender
digitaler Verfahren in der Lohnabrechnung aktiv einbringen.
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09.06.2020
DWS
Nachrichten
DWS Online bietet Webinare zu nachstehenden Themen an:
- Steueränderungen
durch Corona zum 01.07.2020
- Absenkung
der Umsatzsteuer zum 01.07.2020
- Asset-Protection
- Wie schütze ich das Vermögen vor dem Zugriff Dritter?
- Die
DWS-Webinare: Immer am schnellsten informiert.
• Kurzarbeit in der Corona-Krise
• Steuer- u. sozialersicherungsrechtliche
Hilfsmaßnahmen
in der Corona-Krise
• Mietrecht in der Corona-Krise
• Corona erfordert es: Digitale Kanzleiprozesse Teil 1
• Corona erfordert es: Digitale Kanzleiprozesse Teil 2
• Corona-Krise – Aktuelles steuerliches Update
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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09.06.2020
Die
DWS-Online-Seminarreihen: Aktuelles Steuerrecht für Berater und
Mitarbeiter, 4 Online-Seminare pro Jahr
DWS Online bietet die Online-Seminare aus dieser Reihe sowohl für
Berater als auch für Mitarbeiter an.
- Die
Online-Seminare für Berater und langjährige erfahrene
Mitarbeiter geben neben der Vermittlung der Neuerungen
zusätzlich wertvolle Beratungs- und Gestaltungshinweise für
die fachkundige und qualifizierte Beratung.
- Schwerpunkt
der Online-Seminare für Mitarbeiter, Berufsanfänger und
Azubis sind die besonders praxisrelevanten
Steuerrechtsänderungen unter Berücksichtigung von typischen
Jahresabschluss- und Buchhaltungsaspekten.
Die Teile I/2020 sind ab sofort verfügbar. Sofern
Sie das ganze Jahr mit unseren aktuellen Informationen versorgt
werden möchten, können Sie die Seminare auch im Jahrespaket oder
im Abonnement erhalten.
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Experten, die sich lohnen
Erfahren Sie mehr über die Imagekampagne
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15.06.2020
Webinar - 74. Berliner Steuergespräch
Thema: Familienbesteuerung – Ist das Steuerrecht auf der Höhe
der Zeit?
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09.09.2020
Seminar der BStBK:
Beratung von Mandanten in der Krise: Rechnungslegung/
Insolvenzrecht/Haftungsrisiken für StB - unter Berücksichtigung
der neuen Hinweise der BStBK zur Jahresabschlusserstellung bei
Krisenunternehmen
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07.10.2020
Seminar der BStBK:
Personalgewinnung, -entwicklung & -bindung
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08.10.2020
Workshop der BStBK: Professionelle Mitarbeiterführung in der
StB-Kanzlei
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Formulare der Steuerberaterkammer Berlin, zum
Beispiel für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates oder die
Beantragung einer VDB-Karte, können Sie auf der nachfolgenden Seite
herunterladen.
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