Von:                                Steuerberaterkammer Berlin <newsletter@stbk-berlin.de>

Gesendet:                       Dienstag, 12. Mai 2020 15:57

An:                                  StBK Berlin - Christine Krusche

Betreff:                           Sondernewsletter Corona-Krise: Schutzschirm V für den Berliner Mittelstand

 

>>> Corona-Krise <<<
Schutzschirm V für den Berliner Mittelstand -
für Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten

 

 

Schutzschirm für den Berliner Mittelstand -
Anträge für Soforthilfe V ab 18.05.2020 möglich
 

Der Berliner Senat unterstützt die Berliner Unternehmen, gezielt auch den Berliner Mittelstand. Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten, die keinen Zugang zu Krediten der KfW oder anderen Bundesprogrammen haben, können ab kommendem Montag bei der Investitionsbank Berlin (IBB) Zuschüsse beantragen.

Wirtschaftssenatorin Ramona Pop: „Die Folgen der Pandemie trifft die Berliner Unternehmen deutlich, einige Branchen, wie die Tourismusbranche, besonders stark. Für den Berliner Mittelstand setzen wir ein neues Programm auf, wir lassen als Land unsere Unternehmen nicht allein. Dort, wo Bundeshilfen nicht greifen, werden wir tätig. Dies entbindet den Bund jedoch nicht aus seiner Verantwortung, seine Programme endlich auch für den Mittelstand zu öffnen. Der Bund ist weiterhin gefordert, uns und die Unternehmen bei dieser Herausforderung nicht alleine zu lassen.“

IBB-Vorstandsvorsitzender Jürgen Allerkamp: „Die IBB setzt innerhalb weniger Wochen nach den Soforthilfeprogrammen I, II und IV ein weiteres Förderprogramm um, damit die Berliner Unternehmen durch die wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommen. In einem außerordentlichen Kraftakt bündeln wir alle Kräfte, damit nun auch größere Berliner Unternehmen je nach Bedarf einen Zuschuss oder Tilgungszuschuss zum KfW-Schnellkredit erhalten. Einschließlich dieses Förderprogramms Soforthilfe V erhält nun der überwiegende Teil aller Berliner Unternehmen öffentliche Coronahilfen und komplettiert das Angebot.“

Die Anträge auf Mittel aus dem Soforthilfeprogramm V können ab Montag, 18.05.2020, 09:00 Uhr, in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin (www.ibb.de) eingereicht werden.

Im Mittelpunkt unserer Förderung steht der KfW-Schnellkredit, der vorrangig in Anspruch zu nehmen ist. Soweit dieser in Anspruch genommen werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Tilgungszuschuss von bis zu 20 % zu beantragen, der nach 15 Monaten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens ausgezahlt werden kann. Soweit der KfW-Schnellkredit nicht in Anspruch genommen werden kann oder soweit er belegbar nicht ausreicht, können wir alternativ zum Tilgungszuschuss einen Zuschuss zahlen.

Die Höhe der Soforthilfe beträgt bis zu 25.000 Euro und orientiert sich an einem glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für die auf die Antragstellung folgenden drei Monate (für die Bereiche Gastronomie / Hotellerie / Tourismus den erwarteten Liquiditätsbedarf bis Ende des Jahres). In begründeten Einzelfällen kann eine Soforthilfe über 25.000 Euro beantragt werden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen,

  •     welche nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich
        gefördert werden,
  •     mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten
        (in Vollzeitäquivalent),
  •     mit Betriebsstätte oder Unternehmenssitz in Berlin und
  •     die bei einem Berliner Finanzamt angemeldet sind.


Erste Auszahlungen sind ab dem 25.05.2020 zu erwarten.

Weitere Informationen und einen ausführlichen FAQ-Katalog finden Sie auf den Seiten der Investitionsbank Berlin (www.ibb.de) voraussichtlich ab Mittwoch, 13.05.2020.

 

 

 

Deutscher Steuerberaterkongress 2020
 

Die Corona-Krise stellt die Wirtschaft und jeden einzelnen Bürger in Deutschland durch starke Einschränkungen vor große Herausforderungen. So müssen in Zeiten der Pandemie- Bekämpfung auch Großveranstaltungen ausfallen und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) musste ihr Jahres-Highlight, den DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESS 2020 am 11./12.05. in Berlin absagen, um die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen.

Dennoch müssen Steuerberaterinnen und Steuerberater nicht auf die hochwertigen Fachinformationen verzichten.

Videobotschaft des BStBK-Präsidenten
BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab gibt mit einer Videobotschaft Einblick in die berufs- und steuerrechtlichen Entwicklungen, die den Berufsstand bewegen. Er geht vor allem auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen ein, die u. a. die Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen oder Digital Workflows mit sich bringen.

Videogrußworte von Olaf Scholz, Vizekanzler und Bundesminister der Finanzen, sowie von Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff, Präsident des Bundesfinanzhofs
Beide Herren waren zu einem Grußwort als Videobotschaft bereit und wenden sich damit direkt an den Berufsstand.

Hier geht es zur Internetseite des Deutschen Steuerberaterkongresses 2020.


Fortbildung mit E-Book:

Die BStBK hat das erstklassige Fachprogramm des Kongresses zu aktuellen berufsrelevanten Themen und die Skripte der Referenten mit wertvollen Praxishinweisen zu aktuellen Themen in Form eines E-Books zur Verfügung gestellt.

Das E-Book ist auf der Internetseite des Deutschen Steuerberaterkongresses 2020 veröffentlicht. Die Zugangsdaten für den kostenlosen Download des E-Books finden Sie hier.

 

 

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