Schutzschirm
für den Berliner Mittelstand -
Anträge für Soforthilfe V ab 18.05.2020 möglich
Der Berliner Senat unterstützt die Berliner
Unternehmen, gezielt auch den Berliner Mittelstand. Unternehmen
mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten, die keinen Zugang
zu Krediten der KfW oder anderen Bundesprogrammen haben, können
ab kommendem Montag bei der Investitionsbank Berlin (IBB)
Zuschüsse beantragen.
Wirtschaftssenatorin Ramona Pop: „Die Folgen der Pandemie trifft
die Berliner Unternehmen deutlich, einige Branchen, wie die
Tourismusbranche, besonders stark. Für den Berliner Mittelstand
setzen wir ein neues Programm auf, wir lassen als Land unsere
Unternehmen nicht allein. Dort, wo Bundeshilfen nicht greifen,
werden wir tätig. Dies entbindet den Bund jedoch nicht aus seiner
Verantwortung, seine Programme endlich auch für den Mittelstand
zu öffnen. Der Bund ist weiterhin gefordert, uns und die
Unternehmen bei dieser Herausforderung nicht alleine zu lassen.“
IBB-Vorstandsvorsitzender Jürgen Allerkamp: „Die IBB setzt
innerhalb weniger Wochen nach den Soforthilfeprogrammen I, II und
IV ein weiteres Förderprogramm um, damit die Berliner Unternehmen
durch die wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommen. In einem
außerordentlichen Kraftakt bündeln wir alle Kräfte, damit nun
auch größere Berliner Unternehmen je nach Bedarf einen Zuschuss
oder Tilgungszuschuss zum KfW-Schnellkredit erhalten.
Einschließlich dieses Förderprogramms Soforthilfe V erhält nun
der überwiegende Teil aller Berliner Unternehmen öffentliche
Coronahilfen und komplettiert das Angebot.“
Die Anträge auf Mittel aus dem Soforthilfeprogramm V können ab
Montag, 18.05.2020, 09:00 Uhr, in einem ausschließlich
online-basierten Antragsverfahren über die Website der
Investitionsbank Berlin (www.ibb.de) eingereicht werden.
Im Mittelpunkt unserer Förderung steht der KfW-Schnellkredit, der
vorrangig in Anspruch zu nehmen ist. Soweit dieser in Anspruch
genommen werden kann, besteht die Möglichkeit, einen
Tilgungszuschuss von bis zu 20 % zu beantragen, der nach 15
Monaten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung
des Unternehmens ausgezahlt werden kann. Soweit der
KfW-Schnellkredit nicht in Anspruch genommen werden kann oder
soweit er belegbar nicht ausreicht, können wir alternativ zum
Tilgungszuschuss einen Zuschuss zahlen.
Die Höhe der Soforthilfe beträgt bis zu 25.000 Euro und
orientiert sich an einem glaubhaft versicherten
Liquiditätsengpass für die auf die Antragstellung folgenden drei
Monate (für die Bereiche Gastronomie / Hotellerie / Tourismus den
erwarteten Liquiditätsbedarf bis Ende des Jahres). In begründeten
Einzelfällen kann eine Soforthilfe über 25.000 Euro beantragt
werden.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen,
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welche nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich
gefördert werden,
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mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten
(in Vollzeitäquivalent),
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mit Betriebsstätte oder Unternehmenssitz in Berlin und
-
die bei einem Berliner Finanzamt angemeldet sind.
Erste Auszahlungen sind ab dem 25.05.2020 zu erwarten.
Weitere Informationen und einen ausführlichen FAQ-Katalog finden
Sie auf den Seiten der Investitionsbank Berlin (www.ibb.de) voraussichtlich ab
Mittwoch, 13.05.2020.
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