Sehr
geehrte Damen und Herren,
heute erhalten Sie unseren Newsletter 12/2020.
|
|
|
Willkommen bei der Steuerberaterkammer Berlin. Wir
wahren die beruflichen Belange unserer über 4000 Mitglieder, sind
aber auch Kontrollorgan und damit Ansprechpartner für deren
Mandantinnen und Mandanten. Erfahren Sie mehr über unsere
Aufgaben und Tätigkeitsbereiche.
|
|
|
06.05.2020
Corona-Krise:
Auswirkungen des Coronavirus auf Außenprüfungen in Unternehmen
der Gastronomiebranche
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit
Schreiben vom 04.05.2020 hinsichtlich der Prüfung gastronomischer
Betriebe eine Klarstellung vorgenommen.
Das Schreiben finden Sie hier.
|
|
|
06.05.2020
Corona-Krise:
Unterstützung bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld
Die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion
Berlin-Brandenburg, weist darauf hin, dass Kurzarbeitergeld nur
dann zügig ausgezahlt werden kann, wenn Anträge und
Abrechnungslisten vollständig sind. Dies erspart unnötige
Rückfragen und Verzögerungen bei der Auszahlung.
Bei der Bearbeitung bereits vorliegender Anträge ist aufgefallen,
dass diese häufig unvollständig sind. Nachstehend sind einige
Punkte aufgelistet, die bei einer zügigen Bearbeitung
unterstützen:
- Die
Bundesagentur für Arbeit hat das Antrags- und
Abrechnungsverfahren für das Kurzarbeitergeld vereinfacht.
Unter anderem wurde ein einseitiger Kurzantrag bereit
gestellt, der auf die absolut notwendigen Angaben für die
Auszahlung begrenzt wurde.
Alle Formulare für sind im Internet unter www.arbeitsagentur.de
unter Unternehmen im Download-Center verfügbar.
Die Anträge können bequem online gestellt oder ausgefüllt werden.
Bei der Übersendung per Post ist darauf zu achten, dass die
Unterlagen an die Postanschrift mit der
Großempfänger-Postleitzahl gesandt werden.
- Die
Betriebe sollten bei der Beantragung darauf achten, dass die
aktuelle Betriebsadresse und die korrekte Bankverbindung gut
lesbar sind und in der Abrechnungsliste zu den einzelnen
Arbeitnehmern alle erforderlichen Angaben (z. B. Umfang des
Arbeitsausfalls, Soll- und Ist-Entgelt) enthält und die
Anträge unterschrieben sind. Wenn Veränderungen beim Personal
eingetreten sind, z. B. Kündigungen oder Neueinstellungen
erfolgten, ist dies der Arbeitsagentur ebenfalls
mitzuteilen.
- Die
Angaben zu der tatsächlich eingetretenen Kurzarbeit und den
darauf entfallenden SV-Beiträgen werden arbeitnehmerbezogen
abgerechnet. Diese Daten stehen erst nach Ablauf des Monats
fest, deswegen sind die Anträge monatlich nachträglich bei
der Agentur für Arbeit einzureichen.
- Häufig
erstellen Steuerbüros die Abrechnungsunterlagen für die
Betriebe: Damit die Unterlagen nicht jedes Mal vom
Arbeitgeber unterschrieben werden müssen, reicht es aus, mit
dem ersten Antrag eine Vollmacht, die sich auf
Kurzarbeitergeld bezieht, für das Steuerbüro einzureichen.
- Wenn
in bereits vorliegenden Anträgen Angaben fehlen,
kontaktieren die Mitarbeitenden der Arbeitsagentur die
Betriebe. Fehlende Angaben können, soweit möglich,
unbürokratisch ergänzt werden. Eine erneute Antragstellung
ist nicht erforderlich.
Die Bundesagentur für Arbeit hat zudem für
Arbeitgeber und Steuerbüros eine Checkliste für die Beantragung
von Kurzarbeitergeld zusammengestellt, die Sie der nachstehenden
Anlage entnehmen können.
Checkliste Kug-Antrag AG
|
|
|
06.05.2020
DWS-Merkblätter
zur Corona-Krise
Neue und aktualisierte Merkblätter zum Thema
Corona-Virus aus dem DWS-Verlag:
Neu
- Nr.
1948 Praxishinweise zur Sozialversicherung
- Nr.
1922 Liquiditätsplanung für kleine und mittlere Unternehmen
- Nr.
1927 Praxishinweise für Arbeitgeber - Pflichten und
Handlungsmöglichkeiten
- Nr.
1928 Praxishinweise für Kanzleiinhaber - Pflichten und
Handlungsmöglichkeiten
- Nr.
1929 Kurzarbeitergeld – Praxishinweise für Unternehmen und
Kanzleiinhaber
- Nr.
1930 Lohnfortzahlung während der Krise
- Nr.
1934 Finanzhilfen für Kleinstbetriebe, kleine und
mittelgroße
Unternehmen
- Nr.
1941 FAQ zum KuG
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
|
|
|
Amtliche
Bekanntmachungen
|
|
|
|
Steuerfachwirt / Steuerfachwirtin
- Anmeldung zur
Fortbildungsprüfung gemäß §§ 53, 54, 56 BBiG -
Datum der Veröffentlichung: 06.05.2020
Fachassistent / Fachassistentin Rechnungswesen und
Controlling
- Anmeldung zur
Fortbildungsprüfung gemäß §§ 54, 56 BBiG -
Datum der Veröffentlichung: 06.05.2020
Fachassistent / Fachassistentin Lohn und Gehalt
- Anmeldung zur
Fortbildungsprüfung gemäß §§ 54, 56 BBiG -
Datum der Veröffentlichung: 06.05.2020
|
|
|
Experten, die sich lohnen
Erfahren Sie mehr über die Imagekampagne
|
|
|
06.05.2020
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der
Corona-Pandemie finden bis vorerst Ende Mai 2020 keine
Veranstaltungen statt.
|
|
|
|
|
|
Formulare der Steuerberaterkammer Berlin, zum
Beispiel für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates oder die
Beantragung einer VDB-Karte, können Sie auf der nachfolgenden Seite
herunterladen.
|
|
|
|
|