Von:                                Steuerberaterkammer Berlin <newsletter@stbk-berlin.de>

Gesendet:                       Mittwoch, 6. Mai 2020 16:10

An:                                  StBK Berlin - Christine Krusche

Betreff:                           Newsletter 12/2020

 

Newsletter 12/2020

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
heute erhalten Sie unseren Newsletter 12/2020.

 

Willkommen bei der Steuerberaterkammer Berlin. Wir wahren die beruflichen Belange unserer über 4000 Mitglieder, sind aber auch Kontrollorgan und damit Ansprechpartner für deren Mandantinnen und Mandanten. Erfahren Sie mehr über unsere Aufgaben und Tätigkeitsbereiche.

 

 

Beiträge

 

 

06.05.2020

Corona-Krise:
Auswirkungen des Coronavirus auf Außenprüfungen in Unternehmen der Gastronomiebranche

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Schreiben vom 04.05.2020 hinsichtlich der Prüfung gastronomischer Betriebe eine Klarstellung vorgenommen.

 

Das Schreiben finden Sie hier.

 

 

06.05.2020

Corona-Krise:
Unterstützung bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld


Die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, weist darauf hin, dass Kurzarbeitergeld nur dann zügig ausgezahlt werden kann, wenn Anträge und Abrechnungslisten vollständig sind. Dies erspart unnötige Rückfragen und Verzögerungen bei der Auszahlung.

Bei der Bearbeitung bereits vorliegender Anträge ist aufgefallen, dass diese häufig unvollständig sind. Nachstehend sind einige Punkte aufgelistet, die bei einer zügigen Bearbeitung unterstützen:

  • Die Bundesagentur für Arbeit hat das Antrags- und Abrechnungsverfahren für das Kurzarbeitergeld vereinfacht. Unter anderem wurde ein einseitiger Kurzantrag bereit gestellt, der auf die absolut notwendigen Angaben für die Auszahlung begrenzt wurde.

    Alle Formulare für sind im Internet unter www.arbeitsagentur.de unter Unternehmen im Download-Center verfügbar.

    Die Anträge können bequem online gestellt oder ausgefüllt werden. Bei der Übersendung per Post ist darauf zu achten, dass die Unterlagen an die Postanschrift mit der Großempfänger-Postleitzahl gesandt werden.
     
  • Die Betriebe sollten bei der Beantragung darauf achten, dass die aktuelle Betriebsadresse und die korrekte Bankverbindung gut lesbar sind und in der Abrechnungsliste zu den einzelnen Arbeitnehmern alle erforderlichen Angaben (z. B. Umfang des Arbeitsausfalls, Soll- und Ist-Entgelt) enthält und die Anträge unterschrieben sind. Wenn Veränderungen beim Personal eingetreten sind, z. B. Kündigungen oder Neueinstellungen erfolgten, ist dies der Arbeitsagentur ebenfalls mitzuteilen.
     
  • Die Angaben zu der tatsächlich eingetretenen Kurzarbeit und den darauf entfallenden SV-Beiträgen werden arbeitnehmerbezogen abgerechnet. Diese Daten stehen erst nach Ablauf des Monats fest, deswegen sind die Anträge monatlich nachträglich bei der Agentur für Arbeit einzureichen.
     
  • Häufig erstellen Steuerbüros die Abrechnungsunterlagen für die Betriebe: Damit die Unterlagen nicht jedes Mal vom Arbeitgeber unterschrieben werden müssen, reicht es aus, mit dem ersten Antrag eine Vollmacht, die sich auf Kurzarbeitergeld bezieht, für das Steuerbüro einzureichen.
     
  • Wenn in bereits vorliegenden Anträgen Angaben fehlen, kontaktieren die Mitarbeitenden der Arbeitsagentur die Betriebe. Fehlende Angaben können, soweit möglich, unbürokratisch ergänzt werden. Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich.

Die Bundesagentur für Arbeit hat zudem für Arbeitgeber und Steuerbüros eine Checkliste für die Beantragung von Kurzarbeitergeld zusammengestellt, die Sie der nachstehenden Anlage entnehmen können.

Checkliste Kug-Antrag AG

 

 

06.05.2020

DWS-Merkblätter zur Corona-Krise

Neue und aktualisierte Merkblätter zum Thema Corona-Virus aus dem DWS-Verlag:

Neu

  • Nr. 1948 Praxishinweise zur Sozialversicherung
  • Nr. 1922 Liquiditätsplanung für kleine und mittlere Unternehmen


Aktualisiert

  •  Nr. 1927 Praxishinweise für Arbeitgeber - Pflichten und
     Handlungsmöglichkeiten
  •  Nr. 1928 Praxishinweise für Kanzleiinhaber - Pflichten und
     Handlungsmöglichkeiten
  •  Nr. 1929 Kurzarbeitergeld – Praxishinweise für Unternehmen und
     Kanzleiinhaber
  •  Nr. 1930 Lohnfortzahlung während der Krise
  •  Nr. 1934 Finanzhilfen für Kleinstbetriebe, kleine und mittelgroße
     Unternehmen
  •  Nr. 1941 FAQ zum KuG

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 

Amtliche Bekanntmachungen

 

Amtliche Bekanntmachung Nr. 03/2020

 

Steuerfachwirt / Steuerfachwirtin
- Anmeldung zur Fortbildungsprüfung gemäß §§ 53, 54, 56 BBiG -


Datum der Veröffentlichung: 06.05.2020

 

Amtliche Bekanntmachung Nr. 04/2020

 

Fachassistent / Fachassistentin Rechnungswesen und Controlling
- Anmeldung zur Fortbildungsprüfung gemäß §§ 54, 56 BBiG -

 
Datum der Veröffentlichung: 06.05.2020

 

Amtliche Bekanntmachung Nr. 05/2020

 

Fachassistent / Fachassistentin Lohn und Gehalt
- Anmeldung zur Fortbildungsprüfung gemäß §§ 54, 56 BBiG -

 
Datum der Veröffentlichung: 06.05.2020

 

 

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06.05.2020
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden bis vorerst Ende Mai 2020 keine Veranstaltungen statt.

 

 

 

 

 

Formulare

 

Formulare der Steuerberaterkammer Berlin, zum Beispiel für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates oder die Beantragung einer VDB-Karte, können Sie auf der nachfolgenden Seite herunterladen.

 

 

 

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