Aktuelles:
Steuerberaterinnen und Steuerberater als systemrelevanter Beruf
(mit Einschränkungen)
Mit Newsletter 08/2020 v. 01.04.2020 hatten wir
Sie über die Aktualisierung der Liste der systemrelevanten Berufe
auf der Website der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
Familie informiert, nach der Eltern, die in den dort
aufgelisteten Berufen tätig sind, für ihre Kinder eine
Notbetreuung in Anspruch nehmen können.
In die aktualisierte Liste wurden jedoch Steuerberaterinnen und
Steuerberater mit der Einschränkung "nur: Zahlbarmachung von
Löhnen / Gehälter Dritter“ aufgenommen. Inwieweit die
Einschränkung greift, war unklar.
Auf Nachfrage teilte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
Familie dazu konkretisierend mit, dass auch Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Steuerberaterkanzleien von der Regelung
inbegriffen sind, sofern sie auch mit der Zahlbarmachung von
Löhnen und Gehältern Dritter befasst sind.
Die Liste finden Sie hier (unter: Wer hat Anspruch
auf Notbetreuung in Kita oder Schule?).
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