Von:                                Steuerberaterkammer Berlin <newsletter@stbk-berlin.de>

Gesendet:                       Montag, 27. April 2020 16:31

An:                                  StBK Berlin - Christine Krusche

Betreff:                           Newsletter 11/2020

 

Newsletter 11/2020

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
heute erhalten Sie unseren Newsletter 11/2020.

 

Willkommen bei der Steuerberaterkammer Berlin. Wir wahren die beruflichen Belange unserer über 4000 Mitglieder, sind aber auch Kontrollorgan und damit Ansprechpartner für deren Mandantinnen und Mandanten. Erfahren Sie mehr über unsere Aufgaben und Tätigkeitsbereiche.

 

 

Beiträge

 

 


27.04.2020

Corona-Krise:
Weitere Liquiditätshilfe für Handel, Kultur und kleine Unternehmen und Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen


Das BMF (Bundesministerium der Finanzen) hat der BStBK (Bundessteuerberaterkammer) am Abend des 23.04.2020 ein Schreiben von Bundesfinanzminister Olaf Scholz übersandt, das detaillierte Informationen zu den vom Koalitionsausschuss beschlossenen Liquiditätshilfen aufgrund der Corona-Krise enthält. Insbesondere werden die Regelungen zur angekündigten Verlustverrechnung erläutert.

Das Schreiben des Bundesfinanzministers finden Sie hier.
 

 

 

27.04.2020

Förderung von Unternehmensberatungen durch die BAFA - Erweiterung im Zuge der Corona-Krise


Die Förderrichtlinie des BMWi zur Förderung des unternehmerischen Know-hows besteht bereits seit mehreren Jahren. In ihr wurden die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn- Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammengefasst.

Gefördert werden können unter diesem Programm sowohl allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen auch spezielle Beratungen von Unternehmen, die

  • von Frauen geführt werden,
  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden,
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden,
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen,
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Behinderung beitragen,
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen,
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen,
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen,
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Im Zuge der Corona-Krise ist am 03.04.2020 eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten (siehe auch Frage 14 im FAQ-Katalog der BStBK, Stand 07.04.2020).

Ab sofort kann ein Antrag für betriebswirtschaftliche Beratungen gestellt werden, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 € für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler, anders als sonst, ohne Eigenanteil gefördert werden. Zudem werden die Fördermittel in Abweichung vom üblichen Vorgehen auch direkt an den Berater und nicht an das beratene Unternehmen ausgezahlt. Anträge können bis zum 31.12.2020 gestellt werden.

Im Rahmen dieses Förderprogramms können zu allen von ihm abgedeckten Themen grundsätzlich auch Beratungen durch Steuerberater gefördert werden. Eine Beratung zu steuerlichen Fragen wird dagegen nicht gefördert, auch nicht Corona-induzierte Steuerfragen.

Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zwischen dem BMWi, dem BAFA und der BStBK besteht seit Jahren Übereinstimmung darüber, dass Steuerberater Berater im Sinne der Richtlinien sein können. Die Vorausset-zung, dass mehr als 50 % des Gesamtumsatzes auf die entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet sein muss, gilt bei Steuerberatern grundsätzlich als erfüllt. Unabhängig von dieser grundsätzlichen Übereinstimmung prüft das BAFA pflichtgemäß in jedem Einzelfall, ob die Voraussetzungen für die Beratungsförderung erfüllt sind. Steuerberater müssen damit auch die Qualitäts- anforderungen des BAFA erfüllen.

Die BStBK setzt sich dafür ein, weitere Erleichterungen für Steuerberater bei der BAFA zu erreichen.

Die modifizierte Richtlinie finden Sie hier.

 

 

27.04.2020

Corona-Krise: Weitere Maßnahmen zum Schutz von Unternehmen erforderlich


Die Corona-Krise ist ein Stresstest für die deutsche Wirtschaft und stellt somit auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vor große Herausforderungen. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) fordern demnach in ihrem gemeinsamen 9 Punkte-Plan an das Bundesfinanzministerium zusätzliche steuerliche und verfahrensrechtliche Maßnahmen, die Unternehmen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unterstützen.

Das Bundesfinanzministerium brachte zwar bereits erste steuerliche Maßnahmen auf den Weg, BStBK und WPK sehen aber noch akuten Handlungsbedarf und fordern weitere Schritte:

Meldepflichten und Strafzahlungen zeitlich befristet aussetzen
BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab: „Die Unternehmen haben Existenzängste und unser Berufsstand arbeitet aktuell am Limit, um allen Pflichten und Fristen nachzukommen. Für uns ist es unverständlich, warum die Bundesregierung weiterhin bspw. an Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen und an Sanktionen bei nicht eingehaltenen Fristen festhält. Es ist zwingend erforderlich, diese Pflichten und Strafzahlungen bis auf Weiteres auszusetzen, um Berufsstand und Unternehmen zu entlasten.“

Bundesweite Stundung der Lohnsteuer
Positiv bewerten die beiden Organisationen, dass die Bundesregierung Unternehmen Steuerstundungen ermöglicht. Sie können bspw. die Einkommen- und Körperschaftsteuer stunden lassen. Dies greift aber zu kurz, denn eine bundeseinheitliche Regelung zur Lohnsteuerstundung ist bislang nicht geplant „Es darf bei der Umsetzung von Steuerstundungen keinen Flickenteppich geben: Wir fordern hier eine bundesweit einheitliche Lösung für die Stundung der Lohnsteuer, um die Zukunft aller Unternehmen zu sichern,“ so Schwab.

Bisherige Regelung für Verlustverrechnung lockern
Um Unternehmen schnell und unbürokratisch die benötigte Liquidität zu verschaffen, ist es notwendig, die in der Krise entstanden Verluste mit den Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen zu können. Die schnellste und effektivste Lösung ist, wenn die zuletzt gezahlte Steuer auf bereits erzielte Gewinne mit formlosem Antrag umgehend erstattet würde. Schwab: „Wir fordern, den Zeitraum für den Verlustrücktrag von einem auf zwei Jahr zu verlängern und den Umfang des Rücktrags auf 4.000.000 Euro zu erhöhen. Das Bundesfinanzministerium sollte diesen Handlungsbedarf erkennen und das Thema zeitnah angehen.“

Keine nachteiligen Auswirkungen auf Steuererleichterungen
In bestimmten Fällen können Unternehmen Steuervorteile bspw. für geplante Investitionen erhalten, müssen diese aber auch in einem bestimmten Zeitraum umsetzen. In der aktuellen Corona-Krise müssen Unternehmen aber vermehrt bereits geplante Investitionen verschieben, um sich wirtschaftlich „über Wasser zu halten“. Schwab: „Dieser Aufschub ist nicht freiwillig, sondern existenziell. Daraus dürfen für die Unternehmen keine steuerlichen Nachteile entstehen, auch wenn sie für die geplanten Investitionen vorab Steuererleichterungen erhalten haben.“

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind gleichermaßen erste Ansprechpartner der Unternehmen für alle Fragen rund um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise. Die genannten Forderungen verschaffen Berufsstand und vor allem Mandanten mehr Handlungsspielraum, um die Krise zu meistern.

Der komplette 9 Punkte-Plan von BStBK und WPK ist hier verfügbar. 

 

 


27.04.2020

Stellungnahme von BStBK und WPK zum Diskussionsentwurf eines BMF-Schreibens zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen


Die Bundessteuerberaterkammer und die Wirtschaftsprüferkammer haben ein gemeinsame Stellungnahme zum Diskussionsentwurf eines BMF-Schreibens zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, abgegeben.

Die gemeinsame Stellungnahme finden Sie hier.

 

 

27.04.2020

Konjunkturbefragung des BFB: Bitte um Unterstützung


Zweimal jährlich findet eine durchgeführte Befragung zur konjunkturellen Lage der Freien Berufe  statt. Hierbei handelt es sich um eine etwa 10-minütige Onlinebefragung, die die aktuelle Situation der Freien Berufe in Deutschland erhebt.

Hierbei werden keine persönlichen Daten, sondern nur Strukturdaten (wie Größe des Unternehmens) und Lagebewertungen erhoben. Die so generierten Daten tragen maßgeblich zur politischen Arbeit des BFB Bundesverband der Freien Berufe bei und sorgen so dafür, dass die Anliegen der Freien Berufe auch in aktuell schwierigen Zeiten im politischen Diskurs Gehör finden.

Den Link zur Konjunkturbefragung, der bis zum 10.05.2020 zugänglich ist, finden Sie hier.

Bitte unterstützen Sie diese Befragung.

 

 

27.04.2020

Berufsrechtliches Handbuch


In der Fassung Februar 2020 des Berufsrechtlichen Handbuchs sind nachstehende Änderungen enthalten:

I. Berufsrechtlicher Teil

  •  5.2.4 Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften (aktualisiert)
     
  • 5.2.5.1 Hinweise zur Mandatsbeendigung und zum Mandatswechsel im Zusammenhang (neu)

II. Berufsfachlicher Teil

  • 2.3 Muster-Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen (aktualisiert)
     
  • 5.2.6 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Wohnimmobilienverwalter (aktualisiert)
     
  • 5.2.17 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Vormund, Pfleger oder Betreuer (aktualisiert)
     
  • 5.2.26 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Prüfer von Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz (neu)

Berufsrechtliches Handbuch

 

 

27.04.2020

DWS-Merkblätter zur Corona-Krise

Die Corona-Krise wirft jeden Tag neue rechtliche und steurrechtliche Fragen auf. Auch in dieser Ausnahmesituation versorgt DWS Sie mit verlässlichen Informationen zu den neuesten Entwicklungen. In den kommenden Tagen und Wochen sind zahlreiche Merkblätter geplant, die sofort als PDF-Dateien zum Download für Sie zur Verfügung stehen werden. Diese können Sie jederzeit unkompliziert nutzen und sofort an Ihre Mandanten weiterleiten.

Dies sind u. a.

  • Kurzarbeitergeld – Praxishinweise für Unternehmen und Kanzleien
  • KfW-Kredite für Unternehmen – Überblick über die Konditionen und das Antragsverfahren
  • Auswirkungen auf Ausbildungsverhältnisse
  • Zunehmende elektronische Kommunikation und Datenschutz – Hinweise für Kanzleien
  • Kanzleiorganisation - Praxishinweise für den Steuerberater bei noch geöffneter Niederlassung
  • Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG
  • Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG
  • Corona-Krise – Liquiditätsplanung für kleine und mittlere Unternehmen
  • Corona-Krise – Wie kommen Gründer und Start-ups gut durch die Krise?
  • Corona-Krise – Auswirkungen der Hilfsmaßnahmen – Praxishinweise zur Sozialversicherung

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

Quicklinks

 

Beiträge Terminvorschau
Formular

 

 

Experten, die sich lohnen

Erfahren Sie mehr über die Imagekampagne

 

 

 

Terminvorschau

 

27.04.2020
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden bis vorerst Ende Mai 2020 keine Veranstaltungen statt.

 

 

 

 

Formulare

 

Formulare der Steuerberaterkammer Berlin, zum Beispiel für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates oder die Beantragung einer VDB-Karte, können Sie auf der nachfolgenden Seite herunterladen.

 

 

 

Folgen Sie uns

 

Steuerberaterkammer Berlin
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Wichmannstraße 6
10787 Berlin

T 030 889261-0
F 030 889261-10
info@stbk-berlin.de
www.stbk-berlin.de

Für Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung. 

Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie ihn hier abbestellen. 

 

 

Allgemeine Hinweise
Diese Information ist ausschließlich für die adressierte Person oder Organisation bestimmt und könnte vertrauliches und/oder privilegiertes Material enthalten. Personen oder Organisationen, für die diese Information nicht bestimmt ist, ist es nicht gestattet, diese zu lesen, erneut zu übertragen, zu verbreiten, anderweitig zu verwenden oder sich durch sie veranlasst zu sehen, Maßnahmen irgendeiner Art zu ergreifen. Sollten Sie diese Nachricht irrtümlich erhalten haben, bitten wir Sie, sich mit dem Absender in Verbindung zu setzen und das Material von Ihrem Computer zu löschen.
Sie haben uns gebeten, mit Ihnen über das Internet per E-Mail zu korrespondieren. Wir weisen darauf hin, dass derartige Nachrichten mit und ohne Zutun von Dritten verloren gehen, verändert oder verfälscht werden können. Herkömmliche E-Mails sind nicht gegen den Zugriff durch Dritte geschützt und deshalb ist auch die Vertraulichkeit unter Umständen nicht gewahrt. Wir haften deshalb nicht für die Unversehrtheit von E-Mails, nachdem sie unseren Herrschaftsbereich verlassen haben und können Ihnen hieraus entstehende Schäden nicht ersetzen. Sollte trotz der von uns verwendeten Virus-Schutz-Programme durch die Zusendung von E-Mails ein Virus in Ihre Systeme gelangen, haften wir nicht für eventuell hieraus entstehende Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nur soweit gesetzlich zulässig.

Gesetzlicher Vertreter
Die Steuerberaterkammer Berlin K.d.ö.R. wird vertreten durch ihren Präsidenten Alexander C. Schüffner Dipl.-Kfm., Steuerberater

Aufsichtsbehörde
Senatsverwaltung für Finanzen Klosterstraße 59 10179 Berlin