Sehr
geehrte Damen und Herren,
heute erhalten Sie unseren Newsletter 11/2020.
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Willkommen bei der Steuerberaterkammer Berlin. Wir
wahren die beruflichen Belange unserer über 4000 Mitglieder, sind
aber auch Kontrollorgan und damit Ansprechpartner für deren
Mandantinnen und Mandanten. Erfahren Sie mehr über unsere
Aufgaben und Tätigkeitsbereiche.
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27.04.2020
Corona-Krise:
Weitere Liquiditätshilfe für Handel, Kultur und kleine
Unternehmen und Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen
Das BMF (Bundesministerium der Finanzen) hat der BStBK
(Bundessteuerberaterkammer) am Abend des 23.04.2020 ein Schreiben
von Bundesfinanzminister Olaf Scholz übersandt, das detaillierte
Informationen zu den vom Koalitionsausschuss beschlossenen
Liquiditätshilfen aufgrund der Corona-Krise enthält. Insbesondere
werden die Regelungen zur angekündigten Verlustverrechnung
erläutert.
Das Schreiben des Bundesfinanzministers finden Sie hier.
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27.04.2020
Förderung
von Unternehmensberatungen durch die BAFA - Erweiterung im Zuge
der Corona-Krise
Die Förderrichtlinie des BMWi zur Förderung des unternehmerischen
Know-hows besteht bereits seit mehreren Jahren. In ihr wurden die
bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch
Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-
Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammengefasst.
Gefördert werden können unter diesem Programm sowohl allgemeine
Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen
und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie um
strukturellen Ungleichheiten zu begegnen auch spezielle
Beratungen von Unternehmen, die
- von
Frauen geführt werden,
- von
Migrantinnen oder Migranten geführt werden,
- von
Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt
werden,
- zur
besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder
Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen,
- zur
Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit
Behinderung beitragen,
- zur
Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen,
- zur
Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und
Beruf beitragen,
- zur
alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen,
- zur
Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Im Zuge der Corona-Krise ist am 03.04.2020 eine
modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows
für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten (siehe auch
Frage 14 im FAQ-Katalog der BStBK, Stand 07.04.2020).
Ab sofort kann ein Antrag für betriebswirtschaftliche Beratungen
gestellt werden, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 €
für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
einschließlich Freiberufler, anders als sonst, ohne Eigenanteil
gefördert werden. Zudem werden die Fördermittel in Abweichung vom
üblichen Vorgehen auch direkt an den Berater und nicht an das
beratene Unternehmen ausgezahlt. Anträge können bis zum
31.12.2020 gestellt werden.
Im Rahmen dieses Förderprogramms können zu allen von ihm
abgedeckten Themen grundsätzlich auch Beratungen durch
Steuerberater gefördert werden. Eine Beratung zu steuerlichen
Fragen wird dagegen nicht gefördert, auch nicht Corona-induzierte
Steuerfragen.
Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zwischen dem BMWi, dem
BAFA und der BStBK besteht seit Jahren Übereinstimmung darüber,
dass Steuerberater Berater im Sinne der Richtlinien sein können.
Die Vorausset-zung, dass mehr als 50 % des Gesamtumsatzes auf die
entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet sein muss, gilt bei
Steuerberatern grundsätzlich als erfüllt. Unabhängig von dieser
grundsätzlichen Übereinstimmung prüft das BAFA pflichtgemäß in
jedem Einzelfall, ob die Voraussetzungen für die
Beratungsförderung erfüllt sind. Steuerberater müssen damit auch
die Qualitäts- anforderungen des BAFA erfüllen.
Die BStBK setzt sich dafür ein, weitere Erleichterungen für
Steuerberater bei der BAFA zu erreichen.
Die modifizierte Richtlinie finden Sie hier.
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27.04.2020
Corona-Krise:
Weitere Maßnahmen zum Schutz von Unternehmen erforderlich
Die Corona-Krise ist ein Stresstest für die deutsche Wirtschaft
und stellt somit auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vor
große Herausforderungen. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
und die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) fordern demnach in ihrem
gemeinsamen 9 Punkte-Plan an das Bundesfinanzministerium
zusätzliche steuerliche und verfahrensrechtliche Maßnahmen, die
Unternehmen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unterstützen.
Das Bundesfinanzministerium brachte zwar bereits erste
steuerliche Maßnahmen auf den Weg, BStBK und WPK sehen aber noch
akuten Handlungsbedarf und fordern weitere Schritte:
Meldepflichten
und Strafzahlungen zeitlich befristet aussetzen
BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab: „Die Unternehmen haben
Existenzängste und unser Berufsstand arbeitet aktuell am Limit,
um allen Pflichten und Fristen nachzukommen. Für uns ist es
unverständlich, warum die Bundesregierung weiterhin bspw. an
Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen und an
Sanktionen bei nicht eingehaltenen Fristen festhält. Es ist
zwingend erforderlich, diese Pflichten und Strafzahlungen bis auf
Weiteres auszusetzen, um Berufsstand und Unternehmen zu
entlasten.“
Bundesweite
Stundung der Lohnsteuer
Positiv bewerten die beiden Organisationen, dass die
Bundesregierung Unternehmen Steuerstundungen ermöglicht. Sie
können bspw. die Einkommen- und Körperschaftsteuer stunden
lassen. Dies greift aber zu kurz, denn eine bundeseinheitliche
Regelung zur Lohnsteuerstundung ist bislang nicht geplant „Es
darf bei der Umsetzung von Steuerstundungen keinen Flickenteppich
geben: Wir fordern hier eine bundesweit einheitliche Lösung für
die Stundung der Lohnsteuer, um die Zukunft aller Unternehmen zu
sichern,“ so Schwab.
Bisherige
Regelung für Verlustverrechnung lockern
Um Unternehmen schnell und unbürokratisch die benötigte
Liquidität zu verschaffen, ist es notwendig, die in der Krise
entstanden Verluste mit den Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen
zu können. Die schnellste und effektivste Lösung ist, wenn die
zuletzt gezahlte Steuer auf bereits erzielte Gewinne mit
formlosem Antrag umgehend erstattet würde. Schwab: „Wir fordern,
den Zeitraum für den Verlustrücktrag von einem auf zwei Jahr zu
verlängern und den Umfang des Rücktrags auf 4.000.000 Euro zu
erhöhen. Das Bundesfinanzministerium sollte diesen
Handlungsbedarf erkennen und das Thema zeitnah angehen.“
Keine
nachteiligen Auswirkungen auf Steuererleichterungen
In bestimmten Fällen können Unternehmen Steuervorteile bspw. für
geplante Investitionen erhalten, müssen diese aber auch in einem
bestimmten Zeitraum umsetzen. In der aktuellen Corona-Krise
müssen Unternehmen aber vermehrt bereits geplante Investitionen
verschieben, um sich wirtschaftlich „über Wasser zu halten“.
Schwab: „Dieser Aufschub ist nicht freiwillig, sondern
existenziell. Daraus dürfen für die Unternehmen keine
steuerlichen Nachteile entstehen, auch wenn sie für die geplanten
Investitionen vorab Steuererleichterungen erhalten haben.“
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind gleichermaßen erste
Ansprechpartner der Unternehmen für alle Fragen rund um die
wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise. Die genannten
Forderungen verschaffen Berufsstand und vor allem Mandanten mehr
Handlungsspielraum, um die Krise zu meistern.
Der komplette 9 Punkte-Plan von BStBK und WPK ist hier verfügbar.
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27.04.2020
Stellungnahme
von BStBK und WPK zum Diskussionsentwurf eines BMF-Schreibens zur
Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung
grenzüberschreitender Steuergestaltungen
Die Bundessteuerberaterkammer und die Wirtschaftsprüferkammer
haben ein gemeinsame Stellungnahme zum Diskussionsentwurf eines
BMF-Schreibens zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht
zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen,
abgegeben.
Die gemeinsame Stellungnahme finden Sie hier.
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27.04.2020
Konjunkturbefragung
des BFB: Bitte um Unterstützung
Zweimal jährlich findet eine durchgeführte Befragung zur
konjunkturellen Lage der Freien Berufe statt. Hierbei
handelt es sich um eine etwa 10-minütige Onlinebefragung, die die
aktuelle Situation der Freien Berufe in Deutschland erhebt.
Hierbei werden keine persönlichen Daten, sondern nur
Strukturdaten (wie Größe des Unternehmens) und Lagebewertungen
erhoben. Die so generierten Daten tragen maßgeblich zur
politischen Arbeit des BFB Bundesverband der Freien Berufe bei
und sorgen so dafür, dass die Anliegen der Freien Berufe auch in
aktuell schwierigen Zeiten im politischen Diskurs Gehör finden.
Den Link zur Konjunkturbefragung, der bis zum 10.05.2020
zugänglich ist, finden Sie hier.
Bitte unterstützen Sie diese Befragung.
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27.04.2020
Berufsrechtliches
Handbuch
In der Fassung Februar 2020 des Berufsrechtlichen Handbuchs sind
nachstehende Änderungen enthalten:
I. Berufsrechtlicher
Teil
- 5.2.4
Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch
Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften
(aktualisiert)
- 5.2.5.1
Hinweise zur Mandatsbeendigung und zum Mandatswechsel im
Zusammenhang (neu)
II. Berufsfachlicher Teil
- 2.3
Muster-Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen
(aktualisiert)
- 5.2.6
Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als
Wohnimmobilienverwalter (aktualisiert)
- 5.2.17
Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Vormund,
Pfleger oder Betreuer (aktualisiert)
- 5.2.26
Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Prüfer von
Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz (neu)
Berufsrechtliches Handbuch
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27.04.2020
DWS-Merkblätter
zur Corona-Krise
Die Corona-Krise wirft jeden Tag neue rechtliche
und steurrechtliche Fragen auf. Auch in dieser Ausnahmesituation
versorgt DWS Sie mit verlässlichen Informationen zu den neuesten
Entwicklungen. In den kommenden Tagen und Wochen sind zahlreiche
Merkblätter geplant, die sofort als PDF-Dateien zum Download für
Sie zur Verfügung stehen werden. Diese können Sie jederzeit
unkompliziert nutzen und sofort an Ihre Mandanten weiterleiten.
Dies sind u. a.
- Kurzarbeitergeld
– Praxishinweise für Unternehmen und Kanzleien
- KfW-Kredite
für Unternehmen – Überblick über die Konditionen und das
Antragsverfahren
- Auswirkungen
auf Ausbildungsverhältnisse
- Zunehmende
elektronische Kommunikation und Datenschutz – Hinweise für
Kanzleien
- Kanzleiorganisation
- Praxishinweise für den Steuerberater bei noch geöffneter
Niederlassung
- Umwandlung
einer GmbH in eine GmbH & Co. KG
- Umwandlung
eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG
- Corona-Krise
– Liquiditätsplanung für kleine und mittlere Unternehmen
- Corona-Krise
– Wie kommen Gründer und Start-ups gut durch die Krise?
- Corona-Krise
– Auswirkungen der Hilfsmaßnahmen – Praxishinweise zur
Sozialversicherung
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Experten, die sich lohnen
Erfahren Sie mehr über die Imagekampagne
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27.04.2020
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der
Corona-Pandemie finden bis vorerst Ende Mai 2020 keine
Veranstaltungen statt.
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Formulare der Steuerberaterkammer Berlin, zum
Beispiel für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates oder die
Beantragung einer VDB-Karte, können Sie auf der nachfolgenden Seite
herunterladen.
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