Von:                                Steuerberaterkammer Berlin <newsletter@stbk-berlin.de>

Gesendet:                       Mittwoch, 1. April 2020 17:41

An:                                  StBK Berlin - Christine Krusche

Betreff:                           Newsletter 08/2020

 

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Newsletter 08/2020

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
heute erhalten Sie unseren Newsletter 08/2020.

 

Willkommen bei der Steuerberaterkammer Berlin. Wir wahren die beruflichen Belange unserer über 4000 Mitglieder, sind aber auch Kontrollorgan und damit Ansprechpartner für deren Mandantinnen und Mandanten. Erfahren Sie mehr über unsere Aufgaben und Tätigkeitsbereiche.

 

 

Beiträge

 

 

01.04.2020

Corona-Krise:
Steuerberaterinnen und Steuerberater als systemrelevanter Beruf (mit Einschränkungen)
 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat heute auf ihrer Website eine aktuelle Liste der systemrelevanten Berufe veröffentlicht. Eltern, die in den dort aufgelisteten Berufen tätig sind, können eine Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen.

In die aktualisierte Liste wurden auch Steuerberaterinnen und Steuerberater aufgenommen mit der Einschränkung "nur: Zahlbarmachung von Löhnen / Gehälter Dritter“.

Inwieweit die Einschränkung greift, ist derzeit noch unklar. In Kanzleien mit gesonderten Lohnabteilungen dürfte die Sachlage klar sein. In Kanzleien, in denen Mitarbeiterinnnen/Mitarbeiter sowohl Lohn als auch andere Tätigkeiten ausüben, ist der Umfang fraglich. Wir haben uns deshalb an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit der Bitte gewandt, diese Frage kurzfristig zu klären.

Die Liste finden Sie hier (unter: Wer hat Anspruch auf Notbetreuung in Kita oder Schule?).

 

 

01.04.2020

Corona-Krise:
Mini-Jobs - Überschreiten bei 450,00 Euro Jobs künftig
5 Monate zulässig
 

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben am 30.03.2020 die Verlautbarung „Vorübergehende Erhöhung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen vom 01.03.2020 bis 31.10.2020" veröffentlicht. Diese ergänzt die Geringfügigkeitsrichtlinien und beschreibt, wie die im Sozialschutz-Paket enthaltene Erhöhung für die kurzfristigen Beschäftigten vom 01.03. bis 31.10.2020 anzuwenden sind.

Diese enthält unter 3.3. aber auch eine Erhöhung des zulässigen Überschreitens auf 5 Monate statt 3 Monate für die Kalendermonate März
bis Oktober 2020 bei den geringfügig Beschäftigten. Auf Seite 7 der Verlautbarung findet sich folgende Aussage:

Analog zur Erhöhung der Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung (vgl. 2.5) liegt ein gelegentliches Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze für die Kalendermonate März bis Oktober 2020 vor, wenn innerhalb des für den jeweiligen Entgeltabrechnungszeitraum zu bildenden Zeitjahres maximal in fünf Kalendermonaten ein nicht vorhersehbares Überschreiten vorliegt (Beispiele 51d - 51f).

Die Verlautbarung finden Sie hier.

 

 

01.04.2020

Corona-Krise:
Aktuelles der Berliner Finanzverwaltung zu Stundungsanträgen
 

In dem  BMF-Schreiben "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des  Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)" vom 19.03.2020 (veröffentlicht im Sondernewsletter vom 20.03.2020) heißt es:

„1.
Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen.“


Hier scheint es wegen der Formulierung „oder fällig werdenden Steuern“ zu Missverständnissen oder Unsicherheiten gekommen zu sein. Die Berliner Finanzverwaltung weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass Stundungsanträge nicht bereits vorab für in Zukunft entstehende und fällig werdende Steuern oder für noch nicht angemeldete Steuern gestellt werden können. Es ist deshalb nicht möglich, pauschale Stundungsanträge für alle zukünftig fällig werdenden Steuern zu stellen.

 

 

01.04.2020

Corona-Krise:
Soforthilfen, insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige - Aktualisierte Fassung, Stand: 30.03.2020
 

Bund und Länder haben sich am Wochenende auf eine Verwaltungsvereinbarung zu den Corona Soforthilfen für kleine Unternehmen und Soloselbständige geeinigt. Dabei ist es gelungen, noch weitere Vereinfachungen zu erreichen. Zum Beispiel wurde die Antragsfrist bis Ende Mai 2020 verlängert und der Bezug von Hilfen nach dem SGB II ist kein Ausschlussgrund mehr für den Bezug der Soforthilfen.

BMF-Kurzfakten zu Corona Soforthilfe
 

 

 

01.04.2020

Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
 

Die Bundessteuerberaterkammer hat gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) die oben bezeichnete Stellungnahme abgegeben, die Sie der nachstehenden Anlage entnehmen können.

RS_092_2020

 

 

01.04.2020

DWS Nachrichten


Der DWS-Verlag bietet nachstehende Produkte an:

  • Neues DWS-Merkblatt
    Corona-Krise – Entschädigungen für Unternehmer nach dem Infektionsschutzgesetz

·         Neues DWS-Merkblatt
Corona-Krise – Lohnfortzahlung während der Krise

  • Neues DWS-Merkblatt
    Corona-Krise – Homeoffice - vorübergehendes mobiles Arbeiten
  • Neuer DWS-Vordruck
    Zusatzvereinbarung zum Anstellungsvertrag über vorübergehendes mobiles Arbeiten (Mobile Office)

Die folgenden Merkblätter sind für Sie in Planung und zeitnah verfügbar:

  • Neues DWS-Merkblatt
    Insolvenzantragspflicht – Was ist zu tun?
  • Neues DWS-Merkblatt
    Corona-Krise – FAQ für den Fall einer Quarantänemaßnahme
  • Neues DWS-Merkblatt
    Corona-Krise – Praxishinweise für Arbeitgeber – Überblick über Pflichten und Handlungsmöglichkeiten
  • Neues DWS-Merkblatt
    Corona-Krise – Praxishinweise für Kanzleiinhaber – Überblick über Pflichten und Handlungsmöglichkeiten
  • Neues DWS-Merkblatt
    Corona-Krise – Kurzarbeitergeld – Praxishinweise für Unternehmen und Kanzleien
  • Neues DWS-Merkblatt
    Corona-Krise – Finanzhilfen für Kleinstbetriebe, kleine und mittelgroße Unternehmen

Wie wäre es zwischendurch mit einem Online-Seminar?
Das Coronavirus und seine arbeitsrechtlichen Folgen: Tipps und Hinweise für die Praxis
 

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 

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01.04.2020
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entfallen bis vorerst Ende Mai 2020 sämtliche Veranstaltungen.

 

 

 

 

Formulare

 

Formulare der Steuerberaterkammer Berlin, zum Beispiel für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates oder die Beantragung einer VDB-Karte, können Sie auf der nachfolgenden Seite herunterladen.

 

 

 

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