Sehr
geehrte Damen und Herren,
heute erhalten Sie unseren Newsletter 08/2020.
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Willkommen bei der Steuerberaterkammer Berlin. Wir
wahren die beruflichen Belange unserer über 4000 Mitglieder, sind
aber auch Kontrollorgan und damit Ansprechpartner für deren
Mandantinnen und Mandanten. Erfahren Sie mehr über unsere
Aufgaben und Tätigkeitsbereiche.
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01.04.2020
Corona-Krise:
Steuerberaterinnen und Steuerberater als systemrelevanter Beruf
(mit Einschränkungen)
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
Familie hat heute auf ihrer Website eine aktuelle Liste der
systemrelevanten Berufe veröffentlicht. Eltern, die in den dort
aufgelisteten Berufen tätig sind, können eine Notbetreuung für
ihre Kinder in Anspruch nehmen.
In die aktualisierte Liste wurden auch Steuerberaterinnen und
Steuerberater aufgenommen mit der Einschränkung "nur:
Zahlbarmachung von Löhnen / Gehälter Dritter“.
Inwieweit die Einschränkung greift, ist derzeit noch unklar. In
Kanzleien mit gesonderten Lohnabteilungen dürfte die Sachlage
klar sein. In Kanzleien, in denen Mitarbeiterinnnen/Mitarbeiter
sowohl Lohn als auch andere Tätigkeiten ausüben, ist der Umfang
fraglich. Wir haben uns deshalb an die Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Familie mit der Bitte gewandt, diese Frage
kurzfristig zu klären.
Die Liste finden Sie hier (unter: Wer hat Anspruch
auf Notbetreuung in Kita oder Schule?).
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01.04.2020
Corona-Krise:
Mini-Jobs - Überschreiten bei 450,00 Euro Jobs künftig
5 Monate zulässig
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung
haben am 30.03.2020 die Verlautbarung „Vorübergehende Erhöhung
der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen vom 01.03.2020
bis 31.10.2020" veröffentlicht. Diese ergänzt die
Geringfügigkeitsrichtlinien und beschreibt, wie die im
Sozialschutz-Paket enthaltene Erhöhung für die kurzfristigen
Beschäftigten vom 01.03. bis 31.10.2020 anzuwenden sind.
Diese enthält unter 3.3. aber auch eine Erhöhung des zulässigen
Überschreitens auf 5 Monate statt 3 Monate für die Kalendermonate
März
bis Oktober 2020 bei den geringfügig Beschäftigten. Auf Seite 7
der Verlautbarung findet sich folgende Aussage:
Analog zur Erhöhung der Zeitgrenzen für eine kurzfristige
Beschäftigung (vgl. 2.5) liegt ein gelegentliches Überschreiten
der Arbeitsentgeltgrenze für die Kalendermonate März bis Oktober
2020 vor, wenn innerhalb des für den jeweiligen
Entgeltabrechnungszeitraum zu bildenden Zeitjahres maximal in
fünf Kalendermonaten ein nicht vorhersehbares Überschreiten
vorliegt (Beispiele 51d - 51f).
Die Verlautbarung finden Sie hier.
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01.04.2020
Corona-Krise:
Aktuelles der Berliner Finanzverwaltung zu Stundungsanträgen
In dem BMF-Schreiben "Steuerliche
Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des
Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)" vom 19.03.2020
(veröffentlicht im Sondernewsletter vom 20.03.2020) heißt es:
„1.
Die nachweislich
unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen
können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer
Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt
bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern, die von den
Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden,
sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die
Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen.“
Hier scheint es wegen der Formulierung „oder fällig werdenden
Steuern“ zu Missverständnissen oder Unsicherheiten gekommen zu
sein. Die Berliner Finanzverwaltung weist in dem Zusammenhang
darauf hin, dass Stundungsanträge nicht bereits vorab für in
Zukunft entstehende und fällig werdende Steuern oder für noch
nicht angemeldete Steuern gestellt werden können. Es ist deshalb
nicht möglich, pauschale Stundungsanträge für alle zukünftig
fällig werdenden Steuern zu stellen.
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01.04.2020
Corona-Krise:
Soforthilfen, insbesondere für kleine Unternehmen und
Soloselbständige - Aktualisierte Fassung, Stand: 30.03.2020
Bund und Länder haben sich am Wochenende auf eine
Verwaltungsvereinbarung zu den Corona Soforthilfen für kleine
Unternehmen und Soloselbständige geeinigt. Dabei ist es gelungen,
noch weitere Vereinfachungen zu erreichen. Zum Beispiel wurde die
Antragsfrist bis Ende Mai 2020 verlängert und der Bezug von
Hilfen nach dem SGB II ist kein Ausschlussgrund mehr für den
Bezug der Soforthilfen.
BMF-Kurzfakten zu Corona Soforthilfe
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01.04.2020
Stellungnahme
zum Referentenentwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung
steuerlicher Verordnungen
Die Bundessteuerberaterkammer hat gegenüber dem
Bundesministerium der Finanzen (BMF) die oben bezeichnete
Stellungnahme abgegeben, die Sie der nachstehenden Anlage
entnehmen können.
RS_092_2020
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01.04.2020
DWS
Nachrichten
Der DWS-Verlag
bietet nachstehende Produkte an:
- Neues
DWS-Merkblatt
Corona-Krise – Entschädigungen für Unternehmer nach dem
Infektionsschutzgesetz
·
Neues
DWS-Merkblatt
Corona-Krise – Lohnfortzahlung während der Krise
- Neues
DWS-Merkblatt
Corona-Krise – Homeoffice - vorübergehendes mobiles Arbeiten
- Neuer
DWS-Vordruck
Zusatzvereinbarung zum Anstellungsvertrag über
vorübergehendes mobiles Arbeiten (Mobile Office)
Die folgenden Merkblätter sind für Sie in Planung
und zeitnah verfügbar:
- Neues
DWS-Merkblatt
Insolvenzantragspflicht – Was ist zu tun?
- Neues
DWS-Merkblatt
Corona-Krise – FAQ für den Fall einer Quarantänemaßnahme
- Neues
DWS-Merkblatt
Corona-Krise – Praxishinweise für Arbeitgeber – Überblick
über Pflichten und Handlungsmöglichkeiten
- Neues
DWS-Merkblatt
Corona-Krise – Praxishinweise für Kanzleiinhaber – Überblick
über Pflichten und Handlungsmöglichkeiten
- Neues
DWS-Merkblatt
Corona-Krise – Kurzarbeitergeld – Praxishinweise für
Unternehmen und Kanzleien
- Neues
DWS-Merkblatt
Corona-Krise – Finanzhilfen für Kleinstbetriebe, kleine und
mittelgroße Unternehmen
Wie wäre es zwischendurch mit einem
Online-Seminar?
Das Coronavirus und seine arbeitsrechtlichen Folgen: Tipps und
Hinweise für die Praxis
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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Experten, die sich lohnen
Erfahren Sie mehr über die Imagekampagne
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01.04.2020
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der
Corona-Pandemie entfallen bis vorerst Ende Mai 2020 sämtliche
Veranstaltungen.
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Formulare der Steuerberaterkammer Berlin, zum
Beispiel für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates oder die
Beantragung einer VDB-Karte, können Sie auf der nachfolgenden Seite
herunterladen.
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