Von: Steuerberaterkammer Berlin
<newsletter@stbk-berlin.de>
Gesendet: Dienstag, 24. März 2020
15:37
An: StBK Berlin - Christine Krusche
Betreff: Sondernewsletter
Corona-Krise: Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen
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Corona-Krise -
Antrag auf
Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen
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Sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder,
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die Berliner Finanzverwaltung teilt mit, dass
Steuerpflichtige, die wirtschaftlich von den Folgen der
Corona-Krise betroffen sind, in begründeten Ausnahmefällen ab
sofort bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Erstattung der
Sondervorauszahlungen (1/11) auf die Umsatzsteuer für das Jahr
2020 stellen können.
Die Sondervorauszahlungen werden damit "auf null
gestellt"; bereits gezahlte Beträge werden von den
Finanzämtern in voller Höhe erstattet.
Lt. Finanzverwaltung soll wie folgt verfahren werden:
Es erfolgt eine berichtigte Meldung zur Sondervorauszahlung
(1/11) ggf. mit dem Wert 0,00 € - möglichst auf elektronischem
Wege. Hierbei soll das Freitextfeld zur Begründung der
wirtschaftlichen Ausnahmesituation im Unternehmen genutzt werden.
Sollten darüber hinaus weitere Angaben für sinnvoll gehalten
werden, kann dies auf dem Postweg erfolgen.
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Dringend:
Steuerliche Soforthilfen
Die Steuerberaterkammer Berlin und der Steuerberaterverband
Berlin-Brandenburg haben in einem gemeinsamen Schreiben vom
20.03.2020 den Senator für Finanzen Berlin, Herrn Dr. Matthias
Kollatz, gebeten, sich dafür einzusetzen, kleinen und mittleren
Unternehmen als steuerliche Soforthilfe die notwendige Liquidität
zu belassen.
Das Schreiben finden Sie hier.
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