Inhalt

Steuerberaterkammer

Kein Beruf, sondern eine Berufung

Wir engagieren uns für unsere über 4.500 Mitglieder, kümmern uns um die Zukunft unseres Berufsstands und stehen auch den Mandantinnen und Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.

Aufgaben

Kern unseres Tuns ist die Förderung und Weiterentwicklung des steuerberatenden Berufs. Beides ist möglich, weil wir uns für all unsere Mitglieder einsetzen. Mittlerweile sind das mehr als 4.500, nämlich alle Steuerberater/innen, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften, die in Berlin ihren Sitz haben. Wir wahren ihre beruflichen Belange und kümmern uns darum, ihre wichtige Tätigkeit als freien Beruf zu sichern.

Zugleich achten wir darauf, dass unsere Mitglieder ihre Pflichten erfüllen – und wenn dies nicht der Fall ist bzw. berechtigte Beschwerden von Mandantinnen/Mandanten eingehen, ergreifen wir berufsrechtliche Maßnahmen.

Die Zukunft des Berufsstands liegt uns besonders am Herzen; durch die Sicherung von Aus- und Weiterbildungsangeboten sorgen wir für einen kompetenten, integren Nachwuchs. Es gehört zu unseren Kernaufgaben, Zwischen- und Abschlussprüfungen im Rahmen der Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten abzunehmen, die Steuerberaterprüfung zu organisieren und durchzuführen und schlussendlich die Steuerberater/innen zu bestellen.

Nicht zuletzt führen wir auch ein ausführliches Berufsregister unserer Mitglieder, stellen Vertretungen bei längeren Arbeitsausfällen sicher, erstellen Gutachten zu gebührenrechtlichen Fragestellungen und unterstützen Fürsorgeeinrichtungen, etwa den Selbsthilfeverein des steuerberatenden Berufs Berlin e. V.

Kurz und gut: Als Steuerberaterkammer stehen wir unseren Mitgliedern stets zur Seite und sorgen für reibungslose Abläufe. 

Vorstand

Präsident

Alexander C. Schüffner

Dipl.-Kfm., Steuerberater

Vizepräsident/innen

Arne Fischer

Dipl.-Wi.-jur., Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

Timo Riegel

Steuerberater

Karin Schopp

Dipl.-Kffr., Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht

Weitere Vorstandsmitglieder

Jeffrey Buder

Steuerberater

Sonja Königsberger

Dipl.-Kffr. (FH), Steuerberaterin

Lina Anne Lustig

Steuerberaterin

Gabriele Tiefenbacher

Steuerberaterin, Rechtsanwältin, Notarin

Christin Weigel

Steuerberaterin, Wirtschaftsprüferin, M.Sc.

Gremien

Beirat

Der Beirat ist gemäß § 4 Nr. 2 der Satzung ein Organ der Steuerberaterkammer Berlin.
Gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 der Satzung wird der Beirat von der Kammerversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt.
In den Beirat sind gemäß § 8 Abs. 2 S. 1 der Satzung 30 Beiratsmitglieder und 10 Ersatzmitglieder zu wählen.
Der Beirat hat gemäß § 9 der Satzung folgende Aufgaben:

  • Beratung für den Beschluss der Kammerversammlung über Neufassung, Änderung oder Ergänzung von Satzung, Wahlordnung und Beitragsordnung sowie Stellungnahme dazu in der Kammerversammlung;
  • Beratung für den Beschluss der Kammerversammlung über den vom Vorstand entworfenen Haushaltsplan und Stellungnahme dazu in der Kammerversammlung; Beschlussfassung über die Höhe der Sitzungsgelder und Reisekostenvergütungen für die im Auftrag der Kammer tätigen Personen;
  • Entgegennahme des Berichts des Vorstandes über aktuelle Themen und Aussprache hierzu;
  • Genehmigung der Niederschrift über Kammerversammlungen.

Zweimal im Jahr tritt der Beirat der Steuerberaterkammer Berlin zusammen. Seine vorrangige Aufgabe: den Vorstand zu beraten. Dazu berichtet der Vorstand jeweils von seiner Arbeit der vergangenen sechs Monate. Durch ihre Stellungnahmen und Beratungen nehmen die Mitglieder des Beirats aktiv an der Berufspolitik der Steuerberaterkammer Berlin teil.

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Gremien

Kammer­versammlung

Die Kammerversammlung ist das höchste Gremium der Steuerberaterkammer Berlin. Hier werden wichtige Entscheidungen wie z. B. die Festsetzung des Kammerbeitrages oder Satzungsänderungen getroffen. Die stimmberechtigten Mitglieder sind einmal im Jahr zur Kammerversammlung aufgerufen.

Gremien

Delegierte der Satzungs­versammlung

Die Satzungsversammlung ist gemäß § 86 Abs. 3 S. 1 StBerG Organ der Bundessteuerberaterkammer. Ihr obliegt nach dieser Vorschrift die Beschlussfassung über die Berufsordnung Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten – Berufsordnung (BOStB). Die Delegierten der Satzungsversammlung werden gemäß § 86a Abs. 2 S. 1 StBerG jeweils durch die Mitglieder der einzelnen Steuerberaterkammern unmittelbar gewählt.

Geschäftsstelle

Geschäftsführung

Hauptgeschäftsführer

Thomas Riddermann

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

+49 . 30 . 88 92 61–30

rid@stbk-berlin.de

Geschäftsführerin

Ass. jur. Mersiha Hidic-Prcic

+49 . 30 . 88 92 61–20

hdc@stbk-berlin.de

Geschäftsführerin

Alexandra Scheel

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

+49 . 30 . 88 92 61-31

sel@stbk-berlin.de

Soziales Engagement

Menschen statt Zahlen

Das Leben und das Lernen stehen bei uns im Mittelpunkt. Daher engagieren wir uns auch gezielt für zwei Organisationen, die genau dies fördern: den Selbsthilfeverein des steuerberatenden Berufs Berlin e. V. und den OSZ Lotis e. V. (Förderverein des Oberstufenzentrums Logistik, Touristik und Steuern Berlin).

Der Selbsthilfeverein

Als Fürsorgeeinrichtung für in Not geratene Mitglieder unserer Kammer wurde 1971 der Selbsthilfeverein des steuerberatenden Berufs Berlin e. V. gegründet – eine Institution, die deutschlandweit einzigartig ist. Der Verein leistet nicht nur einen finanziellen Beitrag, sondern betreut mit der Hilfe von sozialpädagogischen Fachkräften 26 Seniorinnen und Senioren, die aufgrund chronischer Erkrankungen oder Behinderungen Unterstützung benötigen.

Der Schulförderverein

Eine exzellente Ausbildung erfordert nicht nur beste Lehrer/innen, sondern auch die beste materielle Basis. Genau darum kümmert sich der Förderverein OSZ Lotis e. V. Er stellt finanzielle Mittel bereit, mit denen die Rahmenbedingungen des Oberstufenzentrums Logistik, Touristik und Steuern Berlin verbessert werden. Unterstützt werden Weiterbildungen der Lehrer/innen, Bildungsreisen, die Anschaffung von Unterrichtsmaterialien, Veranstaltungen und vieles mehr.

Und davon profitieren alle zukünftigen Berliner Steuerfachangestellten. Ein großartiges Engagement, das wir natürlich gern unterstützen.

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„Kontrolle ist gut, doch Vertrauen ist bekanntlich besser. Und das genießen wir.“

Thomas Riddermann
Hauptgeschäftsführer der Steuerberaterkammer Berlin

Stiftung

Die Karl-und-Else-Wilke-Stiftung

1973 gründete der Steuerberater Karl Wilke eine Stiftung, die jungen Menschen in der Berufsausbildung oder im Studium finanzielle Beihilfe gewähren soll – wir unterstützen und fördern diese gute Idee. Mit einer monatlichen Beihilfe von bis zu 100,00 Euro, die nicht zurückgezahlt werden muss, können notwendige Arbeitsmittel während der Ausbildung und des Studiums erworben werden. Die Vergabe der Mittel erfolgt auf einen formlosen Antrag hin, der an den Vorstand der Stiftung zu richten ist.

Karl-und-Else-Wilke-Stiftung
Alexander C. Schüffner | Dipl.-Kfm., Steuerberater
c/o Steuerberaterkammer Berlin
Wichmannstraße 6
10787 Berlin

Mauer

Geschichte

Eine bewegte Vergangenheit

Die Steuerberaterkammer Berlin besteht in ihrer heutigen Form seit 1975. Zuvor – im Jahr 1972 – wurden der Beruf Steuerberater/in und der Beruf Steuerbevollmächtigte/r vereinigt. Dasselbe geschah am 1. Januar 1975 mit den beiden jeweils zuständigen Kammern. Seit damals gibt es eine Kammer, die alle Mitglieder des steuerberatenden Berufs vertritt.

In der Zeit der politischen Wende nahmen wir eine wichtige Funktion ein: Bereits wenige Tage nach dem Fall der Mauer wandten sich zahlreiche DDR-Bürgerinnen und -Bürger, die auf dem Gebiet des Steuerrechts tätig waren, an uns. Mithilfe sämtlicher Westberliner Steuerberater/innen boten wir Seminare über das Steuer- und Wirtschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland an und konnten bald in ganz Berlin eine einheitliche Anwendung des Berufsrechts gewährleisten. Auch beim Aufbau der Steuerberaterkammer Brandenburg standen wir den Kolleginnen und Kollegen tatkräftig zur Seite.

Im Laufe der Zeit erfuhr die Kammerarbeit immer wieder Stärkungen der Selbstverwaltung: Seit 2000 sind wir für die Bestellung von Steuerberaterinnen und -beratern zuständig, seit 2009 auch für das Abhalten und Organisieren der Steuerberaterprüfung.

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„Unsere Branche ist in einer Vorwärts­­bewegung. Nicht zuletzt aufgrund der vielen Möglichkeiten, sich weiterzu­entwickeln.“

Arne Fischer
Vizepräsident der Steuerberaterkammer Berlin

Hinweisgeberstelle GwG

Gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Steuerberater und Steuerbevollmächtigte haben die in § 2 Abs. 1 Nr. 12 Geldwäschegesetz (GwG) in geregelten Pflichten zu erfüllen und unterliegen der Aufsicht der Steuerberaterkammern entsprechend § 50 Nr. 7 GwG. Zu diesem Zweck haben die Aufsichtsinsanzen gem. § 53 GwG Hinweise zu potenziellen oder tatsächlichen Verstößen gegen die Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung entgegenzunehmen.

Bei der Hinweisgeberstelle GwG der Steuerberaterkammer Berlin geschieht das ausschließlich postalisch unter:

Steuerberaterkammer Berlin
Hinweisgeberstelle GwG
Wichmannstraße 6
10787 Berlin

Dort können auch anonym Hinweise zu potenziellen und tatsächlichen Verstößen gegen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingereicht werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Hinweise gegen Mitglieder der Steuerberaterkammer Berlin richten.

Zahlen, Daten, Fakten

1975

Gründungsjahr

15

Mitarbeiter/-innen

9

Vorstandsmitglieder